Kundenbereich

Kostenlose Beratung

0800 - 755 455 442

Mo. bis So. 08:00 - 24:00 Uhr

Sie sind hier:

Reiserecht: Airlines haften bei Flugausfall wegen krankem Personal

München, 12.10.2012 | 15:23 | jwö

Fällt ein Flug aus, weil beispielsweise der Pilot kurzfristig erkrankt, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Das entschied das Landgericht Darmstadt. Fluggesellschaften müssten damit rechnen, dass ihre Angestellten krank werden und haften demnach laut EU-Recht für krankheitsbedingte Ausfälle, zitiert die Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" aus dem rechtskräftigen Urteil. Krankes Personal sei kein „außergewöhnlicher Umstand“, der Fluggesellschaften von einer Ausgleichszahlung befreit.

Richterhammer mit Paragraphen-Zeichen

Pilot krank - Fluggesellschaft muss haften.

Im konkreten Fall hatten zwei Passagiere gegen die Fluggesellschaft geklagt. Sie hatten einen Flug von Sansibar nach Frankfurt am Main gebucht - der Start der Maschine verschob sich allerdings um 24 Stunden, weil der Pilot einen Kreislaufzusammenbruch erlitten hatte. Die Passagiere verlangten daraufhin eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Regelungen für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste, deren Flüge ausfallen, annulliert werden oder mit enormer Verspätung starten.

Die Airline argumentierte, sie könne bei Erkrankungen von Crewmitgliedern im Ausland nicht kurzfristig für Ersatz sorgen. Der Fall müsse nach dem Reiserecht als „außergewöhnlicher Umstand“ eingestuft werden. Bereits im November 2011 hatte das Amtsgericht Rüsselsheim zugunsten der Fluggesellschaft entschieden, woraufhin die Kläger Berufung eingelegt hatten.

Das OLG entschied nun, dass die Fluggesellschaft verpflichtet sei, eine einsatzbereite Maschine und arbeitsfähiges Personal zur Verfügung zu stellen. Die Erkrankung eines Mitarbeiters sei das Risiko eines jeden Arbeitgebers, mit dem er für den normalen Betriebsablauf seines Unternehmens rechnen müsse. Aufgrund der Flugstrecke von über 3.500 Kilometern wurde den Klägern eine Ausgleichszahlung von je 600 Euro zuerkannt.

Weitere Nachrichten über Flug

Aktuelle Nachrichten