München, 12.10.2012 | 15:23 | jwö
Fällt ein Flug aus, weil beispielsweise der Pilot kurzfristig erkrankt, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Das entschied das Landgericht Darmstadt. Fluggesellschaften müssten damit rechnen, dass ihre Angestellten krank werden und haften demnach laut EU-Recht für krankheitsbedingte Ausfälle, zitiert die Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" aus dem rechtskräftigen Urteil. Krankes Personal sei kein „außergewöhnlicher Umstand“, der Fluggesellschaften von einer Ausgleichszahlung befreit.
Pilot krank - Fluggesellschaft muss haften.
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