München, 05.10.2012 | 09:45 | jwö
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Künftig müssen Flugunternehmen ihren Kunden eine Entschädigung zahlen, wenn sie deren Flugverbindung aus betrieblichen Gründen annullieren oder umbuchen. Das teilte der EuGH am Donnerstag mit. Nach Einschätzung der Richter gilt dies etwa auch für streikbedingte Umbuchungen auf einen späteren Flug. Damit gilt der Begriff der „Nichtbeförderung“ künftig nicht nur für Überbuchungen, sondern auch für andere „betriebliche Gründe“.
EU-Gericht stärkt Rechte von Flugreisenden
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