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Urteil: Kein Schadensersatz an Passagiere für Flugausfall nach Vogelschlag

München, 02.10.2012 | 18:17 | jwö

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Passagiere keine Entschädigung erhalten, wenn ein Flug wegen einer Kollision mit Vögeln annulliert wird. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung sei die Airline nicht für Schäden durch Vogelschlag verantwortlich und müsse dementsprechend keine Haftung für ausgefallene Flüge übernehmen.

Flugzeug von unten

Airlines haben keine Möglichkeit, eine Kollision mit Vögeln zu vermeiden.

Laut einem aktuellen Beitrag der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell” der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht hatte eine Klägerin Schadensersatz gefordert, weil ihr Flug von Brüssel nach Kigali ausgefallen war. Nach einer Kollision mit Vögeln entstand ein Defekt am Flugzeug. Das Amtsgericht Hamburg hatte der Klägerin in erster Instanz Recht gegeben und ihr eine Ausgleichszahlung zugesprochen. Nach Einspruch der Airline revidierte das Landgericht diese Entscheidung nun und urteilte zugunsten der Airline.

In der Begründung heißt es, dass eine Fluggesellschaft keine Möglichkeit habe, den Zusammenstoß von Flugzeugen mit Vögeln zu vermeiden. Oft zeigten sich Schäden durch Vogelschlag erst bei näherer Untersuchung, dies sei aber nicht auf mangelhafte Wartung der Flugzeuge zurückzuführen.

Die Kollision mit Vögeln ist ein altbekanntes Problem in der Luftfahrt. Insbesondere während der Start- und Landephase und bei Flughöhen unter 3000 Metern kommt es zum Vogelschlag. Daher müssen die Triebwerke und die Flugzeugstruktur eine besondere Vogelschlagresistenz aufweisen und werden entsprechend getestet. Zusätzlich veröffentlicht beispielsweise der Deutsche Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr (DAVVL) Vogelzugwarnungen, um Kollisionen von Flugzeugen und Vögeln vorzubeugen. Auch wirtschaftlich sind Zusammenstöße von Flugzeugen und Vögeln ein Faktor: Jedes Jahr verursachen sie weltweit Schäden von über einer Milliarde US-Dollar.

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