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Gepäckverspätung: Urteil stärkt Rechte von Flugreisenden

München, 30.08.2012 | 16:48 | srh

Aufgrund der Gefahrenabwehr müssen sich Gepäck und Passagier eigentlich immer im selben Flugzeug befinden. Ist dies nicht der Fall, verweigert die Airline dem Gast den Flug. In diesem Fall steht ihm unter bestimmten Umständen eine Ausgleichszahlung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).

Flugverkehr: Urteil zur Gepäckverspätung stärkt Verbraucherrechte

Flugerlaubnis nur mit Gepäck an Bord? Nicht unbedingt, urteilt der Bundesgerichtshof.

Laut einer Meldung des Magazins „VersicherungsJournal“ verhandelten die Richter am 28. August eine solche Klage. Der betroffene Passagier hatte eine Reise von München über Amsterdam nach Curaçao gebucht. Bereits in München bekam er die Bordkarten sowohl für den Flug nach Amsterdam als auch für den Anschlusstransfer. Der Trip zum Zwischenstopp hatte jedoch Verspätung. Der Fluggast schaffte es in Amsterdam zwar noch rechtzeitig zum Boarding – sein Gepäck jedoch nicht.
 
Aus diesem Grund wurde ihm der Weiterflug verweigert. Erst nach 24 Stunden Aufenthalt konnte er mit einer anderen Maschine nach Curaçao weiterreisen. Von der Fluggesellschaft forderte der Kläger eine Entschädigung von 600 Euro. Er berief sich dabei auf die Fluggastrecht-Verordnung 261/2004 der EU. Doch seine Forderung wurde seitens der Airline abgelehnt. Auch in den gerichtlichen Vorinstanzen erlitt der Reisende Niederlagen. Erst am Bundesgerichtshof hatte der Mann Erfolg.
 
Die Begründung der Richter: Da der Mann bereits in München für beide Flüge abgefertigt worden war, musste er in Amsterdam nicht mehr zwingend – wie vorgegeben - 45 Minuten vor dem Weiterflug einchecken. Es habe ausgereicht, dass er rechtzeitig vor Ablauf der Boardingtime am Gate erschienen sei, so die Richter. Da der Kläger für die Verspätung des Gepäcks keine Schuld trug, hätte er nach Ansicht der Richter mit der gebuchten Maschine fliegen dürfen. Seiner Forderung auf Ausgleichszahlung gab der Bundesgerichtshof deshalb statt.

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