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Hauptstadt-Flughafen: Bundesverwaltungsgericht weist Anwohnerklagen ab

München, 31.07.2012 | 17:39 | tei

Der Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld kann wie geplant im März 2013 in Betrieb genommen werden - zumindest aus juristischer Sicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag die Klagen von Anwohnern und der Gemeinde Kleinmachnow abgewiesen. Sie waren juristisch gegen den Bau des neuen Hauptstadtflughafens vorgegangen.

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Flughafen Berlin Brandenburg ab

Der Hauptstadt-Flughafen kann im März eröffnet werden - aus juristischer Sicht. Foto: A. Obst/M. Schmieding (BER)

Konkret richtete sich die Klage gegen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für das milliardenschwere Projekt. Die Kläger warfen dem brandenburgischen Infrastrukturministerium und dem Flughafenbetreiber vor, bei der Planung bewusst andere Flugrouten angegeben zu haben als die letztlich festgelegten. Dadurch seien nun plötzlich tausende Menschen von Fluglärm betroffen, die jahrelang davon ausgegangen waren, kaum beeinträchtigt zu werden. Aufgrund dessen sollte der Planungsprozess nach Ansicht der Kläger von neuem beginnen.

Dadurch hätte erneut gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt werden können - die Frist für eine Klage ist bereits seit 2006 abgelaufen. Damals hatte das oberste Verwaltungsgericht seine Zustimmung für das "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" gegeben. Der Beschluss war damit rechtskräftig. In der aktuellen Urteilsbegründung hieß es, dass es bei der Planung für den neuen Airport zwar Mängel gegeben habe. Anhaltspunkte für Arglist sahen die Leipziger Richter jedoch nicht. Zudem betonte der Senat, dass die Anwohner bereits im Jahr 2004 gegen das Projekt hätten klagen können.

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen hatten die Verwaltungsrichter den Klägern wenig Hoffnung gemacht. Hätten die Richter das Planfeststellungsverfahren gekippt, hätte dies den Bau weiter verzögert. Nun muss das Projekt die nächste Hürde nehmen: Am 16. August steht eine Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats an. Hier soll entschieden werden, ob der gesteckte Zeitplan bis zur Eröffnung eingehalten werden kann. In den vergangenen Wochen hatte es daran wiederholt Zweifel gegeben.

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