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Volksbegehren zu Nachtflugverbot am Berliner Flughafen BER vorerst vom Tisch

München, 02.10.2012 | 15:29 | jwö

Das in Berlin angestrengte Volksbegehren für ein striktes Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER ist gescheitert. Medienberichten zufolge fehlen den Berliner Bürgerinitiativen nach ersten Schätzungen mindestens 20.000 der erforderlichen gut 170.000 Unterschriften. Diese Zahl entspricht rund sieben Prozent der stimmberechtigten Bürger in Berlin - so viele Unterschriften müssen laut Gesetz gesammelt werden, um theoretisch einen Volksentscheid anstrengen zu können.

Luftaufnahme vom Flughafen Berlin Brandenburg

Volksbegehren gescheitert am Flughafen BER. Foto: Dirk Laubner / Flughafen Berlin Brandenburg

Der Zusammenschluss der Bürgerinitiativen für ein Nachtflugverbot „Aufwachen Berlin!“ bewertete das Ergebnis trotz der Schlappe positiv. Ein Sprecher bezeichnete den Ausgang der Unterschriftensammlung als ein Ausrufezeichen gegen Fluglärm und ein starkes Signal für die Politik. Die Bürgerinitiativen in der Hauptstadt hoffen nun, dass ihr Scheitern mehr Fluglärmgegner für das laufende Volksbegehren in Brandenburg mobilisiert. Auch dort werden Unterschriften für ein Nachtflugverbot am Flughafen BER gesammelt. Für einen Erfolg wären dort nur 80.000 Unterschriften nötig. Von Juni bis Anfang September unterzeichneten 40.000 Brandenburger, die Sammlung läuft noch bis Anfang Dezember.

Ein Sprecher der Berliner Flughäfen sagte, dass die gesamte Region durch die Schließung des Airports Tegel von Fluglärm entlastet würde. Auch in Schönefeld garantiert die Regelung für den Flughafen BER den Anwohnern eine umfassendere Nachtruhe als es aktuell für Nachtflüge am Flughafen Schönefeld der Fall ist. Derzeit dürfen die Maschinen dort auch nachts ohne Einschränkungen fliegen.

Mit dem Volksbegehren wollten die Bürgerinitiativen ein striktes Flugverbot zwischen 22 und 6 Uhr durchzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte bereits im Herbst 2011 entschieden, dass von 0 bis 5 Uhr nicht geflogen werden darf. In den sogenannten Tagesrandzeiten zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr, sind im Schnitt jedoch 77 Starts und Landungen zugelassen.

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