Was versteht man unter einem Anschlussflug?
Ein Anschlussflug bezeichnet einen Flug, bei dem der Passagier an einem Flughafen die Maschine wechseln muss, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Meist wird ein Anschlussflug dadurch bedingt, dass der Zielflughafen über keine Anbindung an einen großen internationalen Airport verfügt. Anders als beim Nonstop Flug, bei dem man ohne einen Zwischenstopp befördert wird, kennzeichnet sich der Anschlussflug durch mehrere Flugetappen. Heute ist dieser Flugtyp aus dem globalen Flugverkehr nicht mehr wegzudenken.
Sollte es durch Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung zu einem Ausfall des Anschlussfluges kommen, so regelt die Fluggastrechte-Verordnung den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Verordnung beschreibt bestimmte Voraussetzungen, welche für eine Erstattung des Flugpreises durch die Fluggesellschaft erfüllt sein müssen. Generell sollte man bei einem Zwischenstopp eine ausreichende Umsteigezeit zwischen dem Zubringer- und dem Anschlussflug einkalkulieren. Hierfür empfehlen die Flughäfen eine Mindestumsteigezeit, welche als ungefähre Richtzeit herangezogen werden kann.