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Luftverkehrsabgabe

Was ist die Luftverkehrsabgabe?

Die Luftverkehrsabgabe ist eine Steuer für die Inanspruchnahme eines Fluges, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2011 erhoben wird. Die Luftverkehrsabgabe basiert auf dem Luftverkehrssteuergesetz, abgekürzt LuftVStG, mit einem Beschluss vom 9. Dezember 2010 und beinhaltet eine Zahlungspflicht für jeden Fluggast. Der Passagier muss dieser beim Abflug im inländischen Standort nachkommen.

Die Höhe der Steuer wird in Abhängigkeit von der Flugstrecke zwischen der Start- und Zieldestination festgelegt, geht allerdings nicht unmittelbar mit der Distanz einher. Vielmehr geben die Anlagen 1 und 2 des Luftverkehrssteuergesetzes ausführliche Auskünfte über die entsprechende Luftverkehrsabgabe, die in Anbetracht der Distanzen zwischen den zwei Destinationen erfolgt.

Die Steuer ist in drei Kategorien untergliedert. Grundsätzlich können die Fluggäste davon ausgehen, dass für Kurzstrecken oder Flüge in den Osten Russlands verhältnismäßig geringe Gebühren erhoben werden – in diesen Fällen findet ein Flug der Kategorie 1 statt. Die weiteren Kategorien 2 und 3 werden grob nach Mittel- sowie Langstreckenflügen unterteilt. Derzeit variiert die Luftverkehrsabgabe je nach Flug zwischen einem Betrag von 7,50 Euro bis 42,18 Euro. Allerdings sind Sport- und Privatflüge sowie Flüge, die auf medizinischen, hoheitlichen oder militärischen Zwecken basieren von der Luftverkehrsabgabe ausgeschlossen.