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Coronavirus: Informationen für Flugreisende

Stand der Informationen: 09. März 2023

Flugreisen sind wie nahezu vor der Corona-Pandemie wieder möglich, dennoch sind Einschränkungen weiterhin möglich. Alle wichtigen Informationen rund um Flugreisen erhalten Sie auf dieser Seite. Allgemeine Informationen rund ums Reisen erfahren Sie auf unserer detaillierten Infoseite.

Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen und im Flugzeug

Sowohl Flughäfen weltweit als auch alle Fluggesellschaften sind auf die Corona-Pandemie eingestellt und nehmen umfassende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vor, um Passagieren und Reisenden ein sicheres und bequemes Reiseerlebnis zu ermöglichen. Die Bestimmungen hinsichtlich dem Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske oder die gängigen Regelungen wie Mindestabstand zu anderen Personen variieren hierbei von Land zu Land. Vielerorts können direkt vor Ort am Airport COVID-19-Tests vorgenommen werden.


Das gilt es am Flughafen zu beachten:

  • Vorab über den Flug und geltende Reise- und Sicherheitshinweise informieren
  • Eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen (FFP2 oder medizinische Masken)
  • Corona-Warn-App für das Smartphone nutzen
  • Self-Service-Möglichkeiten und Online-Check-in nutzen
  • Hygiene- und Verhaltenshinweise berücksichtigen
  • Geschäfte und Lounges können veränderte Öffnungszeiten haben
  • Abstand halten bei der Sicherheitskontrolle
  • Nur ein Handgepäckstück zur Kontrolle mitbringen, alle weiteren Gepäckstücke einchecken
  • Gepäckwannen sollten bestenfalls selbstständig zurückgelegt werden


Das gilt es im Flugzeug zu beachten:

  • 3G-Regel bei Abflug aus Deutschland ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben
  • Keine generelle Mund- und Nasenschutzpflicht während des Fluges
  • Veränderte Ein- und Aussteigeprozesse im Flugzeug
  • Veränderte Gepäckbestimmungen, beispielsweise nur ein Handgepäckstück pro Fluggast
  • Angepasste Serviceabläufe an Bord
Information zum Gepäck
Bei Flugreisen wurden teilweise neue Gepäckbestimmungen eingeführt. So kann es in einigen Ländern oder bei bestimmten Airlines der Fall sein, dass Handgepäcktrolleys oder die Gepäckfächer vorübergehend nicht genutzt werden können. In der Regel entstehen dem Kunden dabei keine Zusatzkosten. Kleine Handgepäckstücke wie Handtaschen und Laptoptaschen, die sich bei Bedarf unter dem Vordersitz verstauen lassen, sind weiterhin an Bord erlaubt. Die Ausnahmeregelungen können je nach Airline variieren. Bitte informieren Sie sich deshalb vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Sonderregelungen zum Gepäck.

Informationen zur Einreise am Urlaubsort

Das Auswärtige Amt bewertet die Situation in allen Ländern individuell und auf Basis der Einschätzung des Robert Koch-Instituts. Wird ein Land oder eine Region zum Virusvariantengebiet erklärt, erfolgt automatisch eine Reisewarnung für das entsprechende Gebiet. Weltweit gelten unabhängig davon strenge Einreiseregelungen und lokale Einschränkungen, die durch die Staaten selbst beschlossen werden. In Deutschland und vielen beliebten Urlaubsländern wird die aktuelle Situation stets neu bewertet, alle Lockerungsmaßnahmen unterliegen daher kurzfristigen Änderungen. Auch nach einer Lockerung der Einreisebestimmungen kann es am Urlaubsort zu Einschränkungen kommen. Detaillierte Informationen zum Urlaubsland erhalten Reisende auf der Website des Auswärtigen Amtes sowie auf unserer Übersichtsseite zur Situation in den Ländern:



Reisehinweise und Reisewarnung
Offiziell wird unterschieden zwischen Reisehinweisen und Sicherheitshinweisen sowie Reisewarnung und Teilreisewarnung. Die aktuelle Lage im Zielgebiet bestimmt, ob derartige Hinweise oder Warnungen ausgesprochen werden.

  • Als Reisehinweise bezeichnet das Auswärtige Amt alle für Touristen relevanten Informationen rund um das Land. Darunter sind insbesondere Einreise- und Zollbestimmungen, medizinische Hinweise oder weitere lokale Besonderheiten.
  • Die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes machen auf die Risiken im betreffenden Land aufmerksam. Je nach Situation im Land können die Sicherheitshinweise eine Empfehlung enthalten, Reisen in das Zielgebiet einzuschränken oder darauf zu verzichten.
  • Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn für Reisende im Zielland eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gilt die Warnung nur für bestimmte Regionen innerhalb eines Staates, spricht man von einer Teilreisewarnung.

Alle Informationen über Reisehinweise, Reisewarnung und mehr lesen Sie auf unserer Service-Seite zum Thema Reisewarnung.


Informationen für die Rückreise nach Deutschland

  • Alle nach Deutschland Einreisenden aus Virusvariantengebieten müssen eine digitale Einreiseanmeldung durchführen.
  • Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält der Anmelder ein PDF als Bestätigung.
  • Bei Flugantritt wird die Fluggesellschaft kontrollieren, ob der Passagier eine Bestätigung vorweisen kann. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.
  • Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, ist stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform auszufüllen.
  • Minderjährige Mitreisende müssen keine eigene Anmeldung durchführen, sondern können gemeinsam bei der Anmeldung der verantwortlichen erwachsenen mitreisenden Person angegeben werden.
  • Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten gilt eine Testpflicht für alle aus dem Ausland nach Deutschland einreisenden Personen ab zwölf Jahren. Dies gilt unabhängig vom Impfstatus, Einreisetransportmittel und dem Status des Herkunftslandes.
  • Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten unterliegen einer Quarantänepflicht. Die genauen Bestimmungen für Reiserückkehrer lesen Sie hier.
  • Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich sind die Quarantäneregelungen des Bundeslandes, in das eingereist wird.
  • Die Regularien zur Einreise und Quarantäne werden regelmäßig überarbeitet. Bitte prüfen Sie die aktuellen Vorgaben deshalb unbedingt hier: Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Reiserücktrittsversicherung

  • Wenden Sie sich bei Fragen zum Versicherungsschutz an Ihre Reiseversicherung.
  • Detaillierte Informationen zu den Reiseversicherungen finden Sie auf den Infoseiten der ERGO.
  • Reiserücktrittsversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen am Reiseziel). Auch wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland vorliegt, greift die Versicherung meist nicht. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Nicht-EU-Länder sowie Länder außerhalb des Schengenraums gilt noch bis 30. September 2020. Die Versicherung ist nur bei Erkrankung einer versicherten Person gewährleistet. Ausgenommen sind hierbei in manchen Fällen Erkrankungen des Versicherten aufgrund einer Pandemie, also auch Erkrankungen durch das Coronavirus. Das bedeutet, dass im Fall des Coronavirus von der Reiseversicherung meist keine Kostenerstattung zu erwarten ist. 
  • Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale.

Hinweise zur Regelung der Kostenerstattung

  • Bei Flugstreichungen steht Passagieren rein rechtlich die vollständige Erstattung des Ticketpreises zu. Wird bereits während der Reise ein Teilflug annulliert, können Passagiere sich die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen. Wurde durch den Wegfall der Teilstrecke der Reisezweck verfehlt, können auch die Kosten für bereits zurückgelegte Strecken sowie etwaige Kosten für eine Rückbeförderung bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
  • Dieser automatisierte Prozess geht im Normalfall recht schnell. In Ausnahmefällen, beispielsweise während der Corona-Pandemie, dauert die Erstattung jedoch länger als gewöhnlich. Hintergrund ist, dass Reisevermittler wie CHECK24 die Erstattung automatisiert über ein Buchungssystem bei der Fluggesellschaft anfragen. Diese Anfragen werden derzeit jedoch vom Großteil der Fluggesellschaften blockiert und eine Einzelfallprüfung durchgeführt, was zu Verzögerungern der Bearbeitungszeit führt.
  • Viele Fluggesellschaften bieten derzeit Gutscheine als Ersatz für eine Erstattung an, oft in Verbindung mit attraktiven Zusatz-Rabatten.
  • Ihre Erstattungs- und Stornierungsanfragen zu Linienflugbuchungen leiten wir an die Fluggesellschaft weiter. Sobald eine Erstattung, eine Gutscheinausstellung oder ein Umbuchungsangebot seitens der Fluggesellschaft erfolgen sollte, initiieren wir die Rückerstattung auf das bei der Buchung angegebene Zahlungsmittel oder informieren Sie.
  • Entsprechendes gilt für Flugreisen, die Sie aufgrund von Ein- bzw. Ausreisebeschränkungen nicht antreten können. Werden die Flüge von den Fluggesellschaften abgesagt, haben Sie die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises, wenn Sie den Flug nicht mehr antreten wollen, oder einem Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt (der Sie nichts zusätzlich kosten darf).


Aktuelle Informationen wichtiger Fluggesellschaften



Corona FAQ - Häufig gestellte Fragen


Ist mein Flug gestrichen?

Ob Ihr Flug gestrichen wurde, erfahren Sie in der Regel in unserem Kundenbereich. Allerdings passiert es derzeit aufgrund der COVID-19-Situation sehr häufig, dass uns die Airline selbst noch nicht informiert hat, ob ein Flug storniert wurde oder nicht. Wir bitten Sie daher im Moment dringend, auf der Homepage der Fluggesellschaft den Status Ihres Flugs in Erfahrung zu bringen.

Was passiert, wenn mein Flug von der Fluggesellschaft gestrichen wurde?

Von der Fluggesellschaft gestrichene Linienflüge reichen wir in Ihrem Interesse zur Erstattung ein. Wir informieren Sie zusätzlich darüber, sobald ggf. eine Erstattung seitens der Fluggesellschaft stattgefunden hat.

Kann ich meinen Flug kostenfrei stornieren?

Die Bedingungen, zu denen Sie Ihren Flug stornieren können, hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Viele Fluggesellschaften reagieren auf die aktuelle Lage, indem sie Sonderregelungen eingeführt haben. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Homepage der Fluggesellschaft.  

Unser Kundenservice wird Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten. Anfragen, die unmittelbar bevorstehende Abflüge betreffen, werden vorrangig behandelt.

Kann ich meinen Flug kostenfrei umbuchen?

Die Bedingungen, zu denen Sie Ihren Flug umbuchen können, hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Viele Fluggesellschaften reagieren auf die aktuelle Lage, indem sie Sonderregelungen für Umbuchungen eingeführt haben. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der entsprechenden Homepage. 

Unser Kundenservice wird Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten. Anfragen, die unmittelbar bevorstehende Abflüge betreffen, werden vorrangig behandelt.

Warum werden mir bei meiner Flugsuche Flüge angezeigt, die offiziell nicht mehr stattfinden?

Es kann einige Stunden - im Ausnahmefall sogar Tage - dauern, bis sich die Flugangebote, die wir von den Fluggesellschaften über Distributionssysteme bekommen, aktualisieren. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation die Flugangebote von den Fluggesellschaften ständig aktualisiert werden und CHECK24 hierauf keinen Einfluss hat.

Warum wurde mein Flug noch nicht gestrichen?

Ob Ihr Flug gestrichen wird oder nicht, liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Wenn Ihr Flug in den nächsten sieben Tagen ansteht, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Kontakt.

Kann ich meinen Flug stornieren, obwohl es keine Reisewarnung für mein Flugziel gibt?

Natürlich können Sie in der App oder auf check24.de Ihren Flug stornieren. Loggen Sie sich in Ihren persönlichen Kundenbereich ein und wählen Sie dort den Flug aus, den sie stornieren möchten, und klicken Sie auf "Stornierungsanfrage". 

Unser Kundenservice wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass die Stornierung gemäß unserer Verkaufs- und Geschäftsbedingungen erfolgt.

Was ist, wenn ich eine Billigfluggesellschaft gebucht habe?

Die sogenannten Billigfluggesellschaften (u. a. Ryanair, Easyjet, Laudamotion etc.) stellen uns keine Informationen zum Status Ihres Flugs bereit. 

Wir raten Ihnen deshalb Folgendes:

  • Informieren Sie sich auf der Webseite der Fluggesellschaft über den Status Ihres Flugs. Die meisten Fluggesellschaften bieten Onlineservices an, über die Sie sich selbst mit Ihrem Buchungscode/Ihrer Ticketnummer und Ihrem Namen informieren können. In der Regel können sie dort auch eine Stornierung oder Umbuchung vornehmen.
  • Alternativ kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft telefonisch oder per E-Mail.

Erwarten Sie verlängerte Warte- und Bearbeitungszeiten im Kundenservice der Fluggesellschaft.