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Flugzeuge bringen euch schnell und bequem zu eurem Reiseziel – dennoch ist das Fliegen nicht für alle Reisenden einfach und unbeschwert. Die Flugbranche setzt sich vermehrt dafür ein, Flugreisen für alle Passagiere gleichermaßen zugänglich zu machen. Airports und Airlines stellen verschiedene Hilfsmittel und Serviceleistungen für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität zur Verfügung. Damit ihr ein ruhiges, entspanntes und problemloses Flugerlebnis habt, haben wir im Folgenden die besten Tipps für das Fliegen mit Behinderung für euch zusammengetragen.
Allgemeine Informationen
01
Rechtliche Grundlagen für das Fliegen mit Behinderung
EU-Recht und internationale Regelungen
Das EU-Recht und die Internationale Flug-Transport-Vereinigung (IATA) verbieten die Diskriminierung von Fluggästen. Passagiere mit Behinderung sowie Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen befördert werden, das schreibt eine EU-Verodnung vor. Des Weiteren gewährleistet diese, dass Fluggesellschaften diesen Personen unentgeltliche Hilfeleistungen anbieten, damit die Flugdienste in gleicher Weise wie von anderen Reisenden in Anspruch genommen werden können.
Dennoch gibt es noch keine global einheitlichen Standards und Regelungen. So unterscheidet sich die EU-Verordnung beispielsweise von den Vorschriften in Nordamerika. Die IATA bemängelt seit Langem, dass keine klaren Richtlinien vorhanden sind und versucht stetig Lösungen zu entwickeln, um das Fliegen für Passagiere mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität zu verbessern. Was bedeutet das für euch? Informiert euch genau über die jeweiligen rechtlichen Grundlagen und Umstände in eurem Reiseland!
02
Reiseplanung
Gut recherchieren
Gute Planung ist bereits die halbe Miete – und das nicht nur beim Reisen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Recherchiert im Vorfeld immer genau über die Flughäfen und die Airlines und bedenkt alle organisatorischen Punkte. Am besten macht ihr euch eine Checkliste. So seht ihr auf einen Blick, woran ihr noch denken müsst. Vorgefertigte Checklisten findet ihr beispielsweise bei der Nationalen Kommunikationsstelle Barrierefrei im Alltag. Zudem gibt es auf barrierefreies Reisen spezialisierte Reiseveranstalter, die euch bei der Planung unterstützen können. Auf den Webseiten und bei den Hotlines der Fluggesellschaften und Flughäfen erhaltet ihr zusätzliche Informationen. Erkundigt euch rechtzeitig über die angebotenen Serviceleistungen, da diese mitunter vom eingesetzten Flugzeug oder der geflogenen Route abhängen können.
Für den Fall, dass ihr verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müsst, informiert euch unbedingt, ob diese ohne ärztliches Attest oder Bescheinigung der Bundesanstalt für Betäubungsmittel in das Reiseland eingeführt werden dürfen. Die jeweiligen Länderseiten des Auswärtigen Amtes können euch dabei behilflich sein. Manchmal kann es auch von Nöten sein, ein Attest für Flugreisefähigkeit vorzulegen. Informiert euch dafür bei den Airlines und zieht euren Haus- oder Facharzt zurate. Dieser kann euch auch ein medizinisches Betreuungsformular ausfüllen, sofern ihr dieses aufgrund von Mobilitätseinschränkungen oder aus anderen medizinischen Gründen benötigt.
Fragen, die ihr euch vor der Buchung stellen solltet
Brauche ich für längere Wege im Flughafen Unterstützung?
Brauche ich Hilfe beim Ein- und Aussteigen?
Kann ich ohne Hilfe über Treppen in das Flugzeug gelangen?
Habe ich Mehrgepäck durch medizinischen Bedarf?
Führe ich verschreibungspflichtige Medikamente mit?
Habe ich außergewöhnliches Handgepäck?
Begleitet mich mein Assistenz- oder Begleithund?
Benötige ich eine Mobilitätshilfe im Flugzeug?
03
Anspruch auf Serviceleistungen
Wer ist berechtigt?
Nicht nur Menschen mit körperlichen Behinderungen sind im Flughafen und an Bord zu Unterstützung berechtigt. Auch Passagiere mit Orientierungsschwierigkeiten, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen sowie Fluggäste mit Sehbehinderungen und Hörschädigungen können diese in Anspruch nehmen. Die wichtigsten Leistungen haben wir hier kurz für euch zusammengefasst.
Eingeschränkte Mobilität
Reisende mit eingeschränkter Mobilität erhalten Hilfe beim Check-in, falls erforderlich auch Begleitung bis zum Flugzeug. Beim Um- und Aussteigen ist das Personal ebenfalls behilflich. Der Bedarf sollte frühzeitig angemeldet werden.
Sehbehinderung
Menschen mit Sehbehinderung können sich durch einen Begleitservice am Flughafen unterstützen lassen und erhalten eine separate und persönliche Sicherheitseinweisung. Im Flugzeug werden gegebenenfalls die Räumlichkeiten und beispielsweise die Anordnung des Essens auf dem Tablett erklärt. Sie erhalten außerdem Hilfe beim Um- und Aussteigen sowie Unterstützung bei der Orientierung am Flughafen.
Hörschädigung
Menschen mit Hörschädigung können ebenfalls eine separate und persönliche Sicherheitseinweisung erhalten. Bei Langstreckenflügen können häufig Filme mit Untertiteln angesehen werden. Beim Um- und Aussteigen sowie bei der Orientierung am Flughafen steht das Personal für Unterstützung bereit.
Geistige Behinderung
Viele Airlines befördern grundsätzlich auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Allerdings müssen hierbei die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaften beachtet werden, da die Sicherheit aller im Flugzeug immer von höchster Priorität ist. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals immer beachtet und befolgt werden können.
Barrierefreies Fliegen
01
Vor dem Flug
Buchung und Bedarfsanmeldung
Bereits vor der Buchung solltet ihr euch Gedanken darüber machen, welche Unterstützung ihr am Flughafen und beim Flug benötigt. Meldet euren Bedarf für Unterstützung am Flughafen oder an Bord gerne bereits bei der Buchung an oder teilt ihn der Airline oder dem Reiseveranstalter telefonisch mit. Bucht ihr im Reisebüro, solltet ihr vor Abschluss der Buchung unbedingt auf eure Bedürfnisse hinweisen.
Schildert bei der Bedarfsanmeldung möglichst genau, welche Hilfe ihr wann und wie benötigt. So kann sich das Personal am Flughafen und im Flugzeug bestmöglich darauf vorbereiten, euch den Service zukommen zu lassen, den ihr benötigt. Der Bedarf kann immer erst nach der eigentlichen Buchung bearbeitet werden, da dafür eine Buchungsnummer benötigt wird. Daher könnt ihr auch nach Abschluss einer Buchung euren Bedarf bis spätestens 48 Stunden vor Abflug mitteilen.
SSR-Codes
Die Internationale Flug-Transport-Vereinigung IATA hat mit ihren SSR-Codes – das steht für Special Service Request, also besondere Serviceanforderungen – ein einheitliches, international anerkanntes Abkürzungssystem geschaffen. Es gibt verschiedene Bedürfnisse und benötigte Hilfeleistungen an. Ihr findet die SSR-Codes auf eurem Flugticket. Prüft diese am besten vor eurem Flug, um wirklich sicherzustellen, dass euch die nötige Unterstützung zur Verfügung steht.
BLND: Passagier ist blind.
DEAF: Passagier ist taub.
DPNA: Behinderter Passagier mit geistiger oder entwicklungsbedingter Behinderung, der Hilfe benötigt.
SVAN: Passagier mit Assistenztier in der Kabine.
WCHC: Passagier ist vollständig immobil, kann alleine keine Strecken zurücklegen und ist somit auf fremde Unterstützung angewiesen, kann aber im Flugzeug ohne Hilfe sitzen.
WCHR: Passagier mit Gehbehinderung, der im Flugzeug keine Hilfsmittel benötigt, bei längeren Strecken jedoch auf Hilfsmittel angewiesen ist.
WCHS: Passagier kann keine Treppen steigen, ist aber im Flugzeug nicht auf Hilfe angewiesen.
02
Am Flughafen
Check-in und Sicherheitskontrolle
Nach der Ankunft am Flughafen meldet ihr euch am Check-in-Schalter eurer Fluggesellschaft oder bei einem Sonderberatungsschalter. Für Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität gibt es häufig im gesamten Flughafen verteilt Säulen und Treffpunkte. Informiert euch vorab beim Flughafen oder der Airline, wo sich diese befinden und scheut bei Orientierungsproblemen nicht davor, das Flughafenpersonal nach Hilfe zu fragen. Viele Airports sind zudem mit barrierefreien Check-in-Schaltern versehen.
Seid unbedingt rechtzeitig am Flughafen – mindestens 90 Minuten, besser noch zwei Stunden vor Abflug – und bedenkt die eventuell längeren Wartezeiten. Macht euch vorher darüber Gedanken, welche Hilfsmittel ihr auch bei der Sicherheitskontrolle behalten müsst und was Probleme bereiten kann. Macht die Mitarbeitenden der Luftsicherheit bei Bedarf auf Herzschrittmacher, Prothesen, Braillezeilen oder ähnliches aufmerksam. Reisende mit Rollstuhl müssen diesen für die Sicherheitskontrolle verlassen. Falls dies nicht möglich ist, wird der Rollstuhl auf Sprengstoffspuren untersucht. Teilt dem Flughafenpersonal immer mit, wie körperlich fit ihr seid und, ob es Körperbereiche gibt, die besonders sensibel sind oder gar Schmerzen auslösen können. Falls ihr nicht wisst, was ins Handgepäck darf und was nicht, könnt ihr in unseren Tipps fürs Handgepäck noch einmal nachlesen.
Gut zu wissen
Mit dem europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung könnt ihr auch am Flughafen kostenfrei parken.
Fliegen mit Rollstuhl
Falls ihr einen Rollstuhl mitführt, müsst ihr der Fluggesellschaft vor dem Flug unbedingt die Abmessungen und das Gewicht dieses mitteilen. Besitzt ihr einen Elektrorollstuhl, richten sich die genauen Beförderungsbedingungen nach den Vorgaben der Airline. Generell müssen für die Beförderung von Elektrorollstühlen mit Trockenbatterien die Kabelanschlüsse von der Batterie abgeklemmt werden, die Batteriepole isoliert und die Batterien auf dem Rollstuhl befestigt werden. Enthält euer Elektrorollstuhl nicht auslaufsichere Nassbatterien, kann dieser aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden. Die Airlines dürfen euch für den Transport von eigenen Rollstühlen keine Zusatzkosten in Rechnung stellen. Ihr gebt euren Rollstuhl entweder am Gate als Sperrgepäck oder beim Check-in ab, dann erhält der Rollstuhl ein Label und ihr wechselt in einen Flughafenrollstuhl. Jedes Flugzeug ist neben medizinischen Geräten auch mit Mobilitätshilfen ausgestattet. Während des Fluges steht also ein On-Board-Rollstuhl zur Verfügung.
03
Im Flugzeug
Die Reise kann losgehen
In der Regel werden Menschen mit Behinderung zuerst im Flugzeug platziert und verlassen das Flugzeug nach der Landung als Letzte. Aber auch ein sogenanntes Postboarding ist möglich. Teilt eurer Fluggesellschaft am besten mit, wie ihr das Boarding handhaben möchtet. Benötigt ihr mehr Platz, könnt ihr für einen Aufpreis einen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit buchen. Für schwerbehinderte Personen bieten einige Airlines sogar unentgeltliche Sitzplatzreservierungen an. Aus Sicherheitsgründen dürfen Menschen mit Behinderungen jedoch nicht an Notausgängen oder auf Gangplätzen sitzen. Achtet beim Check-in unbedingt darauf und weist das Flughafenpersonal gegebenenfalls darauf hin. Reist ihr mit einer Begleitperson, versuchen die Fluggesellschaften euch nach Möglichkeit nebeneinander zu platzieren. Beim Reisen ohne Begleitung wird vom Flugpersonal ein Sitznachbar gesucht, welcher sich in der Lage fühlt, im Notfall zu helfen.
Auch im Flugzeug gilt: Das Personal hilft euch gerne, darf euch allerdings nicht pflegerisch unterstützen, also keine Hilfe beim Essen, Trinken, der Einnahme von Medikamenten oder beim Waschen und Ankleiden leisten. Sie helfen euch aber beim Verstauen des Handgepäcks und für den Weg zur Bordtoilette dürft ihr ihre Hilfe annehmen. Allerdings gibt es bei Kurz- und Mittelstreckenflügen meistens keine barrierefreien Toiletten. Auf Langstreckenflügen sind diese vorhanden, allerdings oft zu klein, um mit dem Bordrollstuhl hineinzufahren.
Assistenzhunde
Assistenzhunde können kostenlos mit euch in der Flugzeugkabine verreisen – mit einem Geschirr gesichert im Fußraum eures Sitzplatzes. Dabei gilt es zu beachten, dass euer Vierbeiner offiziell als Assistenztier anerkannt und angemeldet ist. Ebenso wie einen Bedarf könnt ihr einen Assistenzhund bis 48 Stunden vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft registrieren. Gegebenenfalls muss ein Formular ausgefüllt und beim Check-in vorgezeigt werden. Einige Airlines haben überdies eine Maulkorbpflicht. Spezifische Informationen erhaltet ihr immer bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
04
Aussteigen und Umsteigen
Genug Zeit einplanen und informieren
Ihr interessiert euch für Fernreiseziele wie Indonesien oder die Megametropole New York City? Das stellt kein Problem dar. Plant aber bei Flugverbindungen mit Zwischenstopp oder beim Umsteigen immer genug Zeit ein. Die Wege am Flughafen sind mitunter lang und auch das Begleitpersonal kann einmal etwas länger brauchen. Dennoch könnt ihr mit der richtigen Planung sparen, indem ihr bewusst auf Gabelflüge setzt. Wir haben euch weitere Tipps für Gabelflüge zusammengestellt. Informiert euch bereits vor eurer Reise genau über die Gegebenheiten am Flughafen und bei Reisen außerhalb Europas, ob ein Begleitservice angeboten wird. Einige Airlines verfügen über Wartelounges im Flughafengebäude, die ihr bei längeren Transitaufenthalten in Anspruch nehmen könnt.
Normalerweise verlasst ihr das Flugzeug nach allen anderen Passagieren. Bei motorischen Beeinträchtigungen gelangt ihr in einem Tragstuhl oder einem Transferrollstuhl aus dem Flugzeug. Steht das Flugzeug auf dem Rollfeld, stehen spezielle Fahrstühle für Rollstuhlfahrer bereit. Sofern ihr einen Bedarf für Begleitpersonen angemeldet habt, geleiten diese euch bis zur Gepäckausgabe. Das Personal ist euch gerne beim Verstauen eures Gepäcks behilflich und bringt euch gegebenenfalls bis zur Ankunftshalle oder zum Transfer.
Bei der Weiterreise mit der Bahn steht euch in Deutschland die Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn zur Verfügung. Dort könnt ihr ebenfalls einen Betreuungsbedarf anmelden. Außerdem erhaltet ihr Informationen zur Barrierefreiheit von Zügen und Bahnhöfen.
Bitte beachten!
Beim Umsteigen könnt ihr möglicherweise nicht immer auf euren eigenen Rollstuhl zurückreifen. Dafür stehen am Flughafen allerdings Flughafenrollstühle bereit. Nach der Ankunft am Zielflughafen erhaltet ihr euren eigenen Rollstuhl entweder gleich beim Aussteigen oder bei der Gepäckausgabe zurück.
05
Hilfe bei Problemen
Und wenn es doch zu Problemen kommt?
Ihr habt das Gefühl, ihr wurdet aufgrund eurer Behinderung nicht richtig behandelt oder eure Rechte wurden nicht beachtet? Dann könnt ihr eine Beschwerde einreichen. Wendet euch zuerst immer an den betroffenen Flughafen oder die Fluggesellschaft. Kommt es zu keiner Einigung, habt ihr zudem die Möglichkeit, euch bei der zuständigen nationalen Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die zu Beginn dieses Artikels angesprochene Verordnung zu beschweren. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt für die Prüfung der Umsetzung der Verordnung durch die Flughäfen und Fluggesellschaften zuständig. Bedenkt, dass dieses lediglich Sanktionen gegen die Unternehmen verhängen und keine Schadenersatzansprüche für euch geltend machen kann.
Des Weiteren könnt ihr euch immer auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Falls es während eurer Reise am Flughafen oder im Flugzeug zu unangenehmen Situationen kommt, sprecht die betroffenen Personen am besten gleich an. Bedenkt, dass die Mitarbeitenden am Flughafen oder im Flugzeug mitunter wenig Wissen über eure Behinderung oder Beeinträchtigung haben und informiert sie über ihren Fehler, damit sie in Zukunft anders handeln können.
Fazit
Eine gute Planung ist sehr viel wert! Wir haben euch in diesem Artikel aufgeführt, welche Serviceleistungen euch das Fliegen mit Behinderung erleichtern und worauf ihr besonders achten müsst. Der wichtigste Punkt ist dabei, sich im Voraus immer genau zu informieren – über die Gegebenheiten am Flughafen, im Flugzeug, nach der Landung und die spezifischen Serviceangebote eurer Airline. Eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität sollte nie einem traumhaften Urlaub im Weg stehen. Falls ihr mehr Inspirationen für das barrierefreie Reisen braucht, dann lasst euch von unseren Artikeln über den barrierefreien Urlaub in Ferienwohnungen in Deutschland und Tipps für barrierefreie Pauschalreisen inspirieren.
Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.
Wer schreibt hier?
Nele Hanke
Kaum bin ich von einem Urlaub zurück, packt mich sofort die Reiselust und ich plane schon den nächsten Trip. Ob Auslandssemester in Schottland oder Hummus-Essen in Israel – ich entdecke für mein Leben gerne neue Kulturen. In der CHECK24 Online-Redaktion kann ich meine Liebe fürs Reisen in Blogartikeln, Destinationstexten und Reisetipps zum Ausdruck bringen. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten zum Reisen inspirieren und bei dem Einen oder Anderen ebenfalls ein kleines Reisefieber entfachen kann.