Flug_Searchbox_Teaser

Niki-Insolvenz - Aktuelle Informationen

Am Mittwoch, den 13.12.2017, hat zunächst die Lufthansa gemeldet, dass sie Niki nicht übernehmen wird. Kurz darauf hat die Air-Berlin-Tochter bei einem Berliner Gericht einen Insolvenzantrag eingereicht und zudem bekannt gegeben, dass sie den Flugverkehr unter dem IATA-Airline-Code HG ab dem 14. Dezember einstellt. Nach erfolglosen Angeboten von Lufthansa und des British-Airways-Mutterkonzerns IAG ging der Zugschlag für die insolvente Fluggesellschaft überraschenden an den einstigen Gründer Niki Lauda und Thomas Cook. Auf dieser Seite finden Kunden stetig die neuesten Informationen und alles Wissenswerte rund um die Insolvenz. Informationen zur Insolvenz des Mutterkonzern Air-Berlin haben wir hier für Sie zusammengestellt.


Das sollten Niki-Kunden jetzt tun

  • Nehmen Sie von Telefonanrufen Abstand und informieren Sie sich online! Zum einen sind derzeit alle Hotlines überlastet, zum anderen erhalten die einzelnen Mitarbeiter in den Callcentern nicht immer sofort die neuesten Informationen. 
  • Hinweis für alle CHECK24-Pauschalreise-Kunden: Sie erhalten von uns individuelle Informationen zu Ihrer Buchung per E-Mail. Ob Ihre Buchung einen Flug mit Niki beinhaltet, können Sie in Ihrem CHECK24-Kundenkonto einsehen (unter „Meine Aktivitäten -> Details“. Voraussetzung: Sie waren bei Buchung in Ihrem Kundenkonto angemeldet). 
  • Halten Sie sich auf dieser Seite über die Niki-Insolvenz auf dem Laufenden, sie wird stetig aktualisiert, sobald es neue Informationen gibt.
  • Informieren Sie sich direkt auf der Informationsseite von Niki oder hier
  • Passagiere, die ihren Niki-Flug im Zuge einer Pauschalreise gebucht haben, wenden sich mit ihren Fragen nicht an die Airline, sondern an den Reiseveranstalter. Dieser ist per Gesetz verpflichtet, Ersatz anzubieten. Üben Sie sich vorerst ein wenig in Geduld, auch die Veranstalter müssen zunächst einen Notfallplan erstellen. Erste Informationen zu den jeweiligen Veranstaltern finden Sie hier.
  • Da es sich bei der Insolvenz um einen Fall von höherer Gewalt handelt, steht Ihnen neben der Erstattung des vollen Reisepreises jedoch keine Entschädigung zu
  • Wer einen Flug bei Niki nicht im Rahmen eines Pauschalpakets gebucht hat, muss damit rechnen, dass dieser ersatzlos gestrichen wird. Ist dies der Fall, müssen sich die Passagiere selbst um Ersatz bemühen und diesen auch selbst bezahlen. Mehrere Fluggesellschaften hatten Rückholaktionen bis zum 31. Dezember 2017 organisiert. Etwaige Ersatzansprüche sind an Niki oder den Insolvenzverwalter zu richten.
  • Unten stehende Airlines haben sich an der Rückholaktion beteiligt. 


    AirlineWebseiteTelefonnummer
    Condorwww.condor.com+49(0)180 6 767767
    Eurowingswww.eurowings.com+49 (0)180 6 320 320
    Lufthansa, Austrian Airlines, Swisswww.lufthansa.com+49 (0) 69 86 799 799
    TUIflywww.tuifly.com+49(0)180 6 000120

  • Die Lufthansa Group Airlines hatten im Ausland gestrandeten Fly Niki Passagieren stark rabattierte Konditionen für ihre Rückflüge nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz angeboten.

    Das Lufthansa Group Angebot galt für Reisende:

    • die einen Fly Niki Rückflug von Europa nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz für den Zeitraum zwischen 14. und 31. Dezember 2017 gebucht hatten und deren Flug gestrichen wurde

    • die einen alternativen Rückflug mit Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS (OS/LH/LX Flugnummer und operated by OS/LH/LX) buchen

    Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS erstatten Kunden für diese Rückflüge nachträglich 50% des Flugpreises. Diese anteilige Erstattung erfolgt für alle eingereichten Tickets, die die genannten Konditionen erfüllen, unabhängig vom Buchungskanal, über den sie erworben wurden. Innerdeutsche Flüge sind von diesem Angebot ausgenommen.

    Für die Erstattung müssen Kunden Folgendes bis spätestens 31. Januar 2018, direkt bei den Lufthansa Group Airlines über die E-Mail erstattungAB@dlh.de einreichen:

    • Buchungsbestätigung des ausgefallenen Fly Niki Rückflugs im Reisezeitraum vom 14. bis zum 31. Dezember 2017

    • Buchungsbestätigung des ab dem 14. Dezember 2017 gebuchten Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS Fluges

    Alle Informationen zum Rückerstattungsprozess bei Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS finden Sie auf den Websites der Fluglinien:

    » Austrian Airlines
    » Lufthansa
    » SWISS

  • TUIfly erstattet Reisenden mit Niki-Tickets 50 Prozent des Ticketpreises, wenn ...

    • Niki-Kunden als Ersatz einen TUIfly-Flug mit der X3-Flugnummer bis einschließlich 31. Dezember 2017 gebucht haben.

    • sie die Buchungsbestätigung des ausgefallenen Niki-Flugs sowie des TUIfly-Ersatzfluges bis zum 31. Januar 2018 an servicecenter@tuifly.com senden.

Veranstalterinformationen zu NIKI

Alltours & Bye Bye Reisen

Für Kunden, die am Donnerstag, den 14. Dezember 2017, mit NIKI nach Fuerteventura bzw. Gran Canaria hätten fliegen sollen, wurde kurzfristig eine Ersatzbeförderung mit der Fluggesellschaft Germania organisiert:


Bisher gebuchte Flüge:

Hamburg – Fuerteventura, Flugnummer HG 3070 um 10:25 Uhr ab Hamburg

Tegel – Fuerteventura, Flugnummer HG 2212 um 10:00 Uhr ab Tegel

Köln – Fuerteventura, Flugnummer HG 2490 um 16:35 Uhr ab Köln

Düsseldorf – Fuerteventura, Flugnummer HG 2138 um 06:10 Uhr ab Düsseldorf

Düsseldorf – Gran Canaria, Flugnummer HG 2436 um 06:05 Uhr ab Düsseldorf

Köln – Gran Canaria, Flugnummer HG 2164 um 06:00 Uhr ab Köln


Ersatzflüge:

Düsseldorf -  Fuerteventura, Flugnummer ST1634 um 11:00 Uhr ab Düsseldorf

Düsseldorf – Gran Canaria, Flugnummer ST1634 um 11:00 Uhr ab Düsseldorf

Alltours, Bye.bye

  • Für Abreisen bis zum 08.01.2018 arbeitet der Veranstalter an der Bereitstellung einer Ersatzbeförderung. Sobald die nähere Informationen vorliegen, werden wir die betroffenen Gäste sofort aktiv informiert
  • Für Reisen ab dem 09.01.2018 wird derzeit ein Ersatzflugplan, der eine planmäßige Beförderung vorsieht. Auch hier will der Veranstalter Kunden aktiv informieren, sobald Informationen vorliegen

Bentour

  • Für Abreisen am 14.12.2017 und 15.12.2017 bietet Bentour keine Alternativen an
  • Kostenfreie Stornierungen oder Umbuchungen auf einen anderen Zeitraum können beim Veranstalter geprüft werden

Bucher Reisen, GoBucher

  • Kunden werden sukzessive auf alternative Flüge umgebucht und aktiv vom Veranstalter kontaktiert
  • Der Veranstalter bittet jedoch um Geduld
  • Startet der Ersatzflug von einem anderen Airport, gestattet der Veranstalter nur kostenfreien Storno, wenn dieser mehr als 200 km vom ursprünglichen Flughafen entfernt liegt. Andernfalls ist eine Stornierung nur nach den AGB möglich

ECCO

  • Alle Flyniki Flüge ab den 14.12.17 werden ersatzlos storniert
  • Buchungen, die verschiedene Airlines enthalten, werden dementsprechend nur teilweise storniert

For You Travel

  • Alle Reisen mit einer Abreise bis 15.01.2018 wurden abgesagt. Die Reisenden werden entsprechend darüber informiert 
  • Für alle weiteren Buchungen nach dem 15.01.2018 kann aktuell noch keine Auskunft gegeben werden

FTI, XFTI

  • Es wird versucht, allen Reisenden Alternativflüge zu organisieren
  • Kunden werden aktiv vom Veranstalter kontaktiert

LMX

  • Kunden werden durch die Servicemitarbeiter von LMX in der zeitlichen Reihenfolge der Abflüge kontaktiert und über das weitere Vorgehen und die entsprechenden Alternativen informiert

Lufthansa Holidays, Airberlin Holidays & HLX

  • Alle Kunden, die sich im Zielgebiet befinden, werden umgebucht und über die Agentur informiert - der Rücktransfer wird entsprechend angepasst
  • Es wird versucht, alle Pauschalkunden auf andere Flüge umzubuchen. Dabei kann es zu Veränderungen des Flugtages und des Abflugortes kommen
  • Alle Hin-/Abreisen bis einschließlich Montag, 18.12.2017 werden kostenlos storniert
  • Pauschalkunden, die nicht auf eine Flugumbuchung warten möchten, können innerhalb von Airberlin Holidays, HLX und Lufthansa Holidays ohne Umbuchungsgebühr und unter Anrechnung des alten Reisepreises umbuchen

Neckermann Reisen

  • Für Reisende mit Abflug ab 16. Dezember 2017 hat Thomas Cook zusammen mit der konzerneigenen Fluglinie Condor einen alternativen Flugplan erstellt. Sieben Condor-Sondermaschinen werden Gäste in den Urlaub oder zurück nach Hause fliegen. Die Gäste werden aktiv informiert
  • Gäste in den Urlaubsgebieten werden von ihrer Reiseleitung entsprechend informiert
  • Wir bitten alle Reisenden, sich frühzeitig an den Flughäfen einzufinden, da an den Service-Schaltern aufgrund eines erhöhten Gästeaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Auch Gäste mit Bahnanreise zum Flughafen empfehlen wir – auch wetterbedingt – rechtzeitig anzureisen
  • Sollten Gäste einen anderen Abflughafen haben als ursprünglich gebucht, so können Sie das inkludierte Rail & Fly-Ticket zur Anreise benutzen

REWE Touristik (ITS, DER, ADAC, ITS, Jahn Reisen, Meiers WeltreisenTravelix, XTJaereborg)

  • Pauschalgäste mit einem NIKI-Flug werden auf freie Kapazitäten umgebucht
  • Pauschalgäste, die am 14.12. in den Urlaub fliegen wollten bzw. Gäste, die den Abend-Check-in genutzt haben und ihre Gepäckstücke zurückerhalten möchten, werden am jeweiligen Flughafen betreut
  • Hierfür stehen an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf Help-Team-Mitarbeiter an den geschlossenen Niki-Schaltern bereit 
  • Zur Umbuchung: REWE geht vor wie nach der Insolvenz der Air Berlin. Der Veranstalter arbeitet die Buchungen nach Abflugterminen sukzessiv ab und bietet Pauschalreisegästen anschließend entsprechende Flugalternativen an. REWE bittet Reisegäste mit späteren Abreisen um etwas Geduld. 
  • Reisegäste in den Zielgebieten werden von den Reiseleitern betreut
  • Pauschalreisegästen stellt REWE anderweitige Flugalternativen zur Verfügung
  • Mehrkosten für Zwangsverlängerungen der Reise übernimmt REWE Touristik

Tropo

  • Kunden, die eine Pauschalreise mit Niki-Flug gebucht haben, werden aktiv vom Veranstalter kontaktiert
  • Dies gilt sowohl für Kunden, die sich derzeit in den Zielgebieten aufhalten als auch für Kunden, deren Abreise noch bevorsteht

TUI

  • TUI hat zusätzliche Flüge aufgelegt und sich freie Kapazitäten am Markt gesichert um anstehende Reisen trotz Niki-Pleite zu gewährleisten oder Alternativen anbieten zu können
  • Ist die angebotene Alternative nicht akzeptabel, können TUI-Kunden kostenfrei auf ein neues Ziel und anderes Reisedatum umbuchen oder kostenfrei stornieren
  • Alle Buchungen werden nach Abreisedatum abgearbeitet
  • Sollte es nicht gelingen, am geplanten Rückreisetag einen Flug zu organisieren, sorgt die TUI Reiseleitung vor Ort ohne Mehrkosten für eine Hotelunterbringung sowie einen Alternativflug
  • Urlaubern, die lediglich einen Flug direkt bei Niki gebucht haben, erstattet der Konzern nach Rückflug mit Tuifly 50 Prozent des Flugpreises

VTours

  • VTours kontaktiert Kunden schnellstmöglich aktiv, um den persönlichen Reiseplan im Hinblick auf Alternativen zu besprechen 
  • Reisende mit Abflug bis einschließlich 18.12.2017 können kostenfrei auf einen anderen Reisetermin umbuchen oder die Buchung stornieren
  • Im Fall einer Stornierung bietet VTours zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises einen vtours-Reisegutschein in Höhe von 100 Euro an
  •  Für Buchungen mit Abreisen nach Montag, dem 18.12.2017 arbeitet VTours mit Hochdruck daran, attraktive Lösungen zu finden
  • Reisende, die sich bereits am Urlaubsort befinden, werden über VTours-Partner vor Ort über ihren Rückflug informiert

5vorFlug

  • Kunden, die einen Flug mit der Niki gebucht haben können grundsätzlich kostenfrei stornieren oder umbuchen
  • Für MIXX Buchung muss eine kostenfreie Stornierung im Einzelfall bei der Airline angefragt werden
  • Kunden mit Abreisedatum ab 16.12.2017 sowie alle Kunden, die bereits im Zielegebiet sind, werden auf alternative Flüge umgebucht
  • Dabei kann es zu Verkehrstags- oder Airportwechseln kommen

Das sind die Hintergründe zur Niki-Insolvenz

Nach der Insolvenz von Air Berlin stand die damals als "Musterkind" gehandelte Niki zum Verkauf. Ursprüngliche wollte die Lufthansa die österreichische Fluggesellschaft übernehmen. Am Mittwoch, den 13.12.2017 hatte die Kranichlinie ihr Kaufangebot jedoch zurückgezogen. Nur wenig später musste Niki in Berlin einen Insolvenzantrag stellen. Hintergrund der gescheiterten Übernahme ist die ablehnende Haltung der EU-Wettbewerbskommission. Die Kommission hat Lufthansa zufolge klar signalisiert, dass eine Integration der Niki in die Eurowings-Gruppe nicht genehmigungsfähig sei.

Zahlreiche Strecken der Kranichlinie, Air Berlin und deren österreichischer Tochter überschnitten sich. Die Lufthansa hatte zwar bereits auf Start- und Landerechte von Niki verzichtet, den Kommissaren war dies jedoch nicht genug. Es bestand demnach Gefahr für Verbraucher in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Lufthansa könnte eine Monopolstellung einnehmen, hieß es aus Brüssel. Wie ein Sprecher der Bundesregierung bestätigte, hat dies auch Konsequenzen für den Fiskus und möglicherweise den Steuerzahler: Die Bundesregierung hatte einen Kredit über 150 Million Euro der KfW an Air Berlin verbürgt. Durch den Ausfall der Erlöse durch den Niki-Verkauf, kann dieser nun möglicherweise nur zum Teil zurückgezahlt werden.

Nach dem Rückzieher der Lufthansa hatte der IAG-Konzern - zu dem auch British Airways und Iberia gehören - ein Angebot abgegeben und wollte Niki in den Billigflieger Vueling integrieren. Doch bevor der Deal über die Bühne ging, wurde in Österreich ein zweites Insolvenzverfahren eröffnet, bei welchem wieder neue Interessenten mitbieten konnten. Neben Ryanair stieg Ex-Rennfahrer Niki Lauda wieder ins Rennen um die ehemals von ihm gegründete Airline ein. Am 23. Januar wurde bekannt, dass Lauda zusammen mit dem Reisekonzern Thomas Cook den Zuschlag für den Kauf von Niki erhalten habe. Offenbar hat das Duo ein besseres Angebot vorgelegt als IAG. Lauda kündigte unter anderem an, dass er im Falle eines Zuschlags auch 15 der 21 bereits von der Lufthansa übernommenen Niki-Maschinen wieder in die Airline übernehmen will.

Hinweis: Stand der Informationen: 23.01.2017, 10:00 Uhr; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.