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Aktuelle Informationen zum Streik in Spanien über Ostern

Update vom 20.04.2019
Der über die Osterfeiertage angekündigte Streik an Spaniens Flughäfen konnte abgewendet werden. Reisende müssen daher nicht mit Einschränkungen am Airport oder streikbedingten Flugverspätungen während ihres Urlaubs rechnen.

In der Osterwoche müssen Urlauber in Spanien mit massiven Einschränkungen im Reiseverkehr rechnen. Aufgrund angekündigter Streiks drohen Flugausfälle und lange Wartezeiten an den Airports. Betroffen sind alle Drehkreuze in dem beliebten Urlaubsland, beispielsweise der Hauptstadtflughafen Madrid-Barajas, der bereits in der Woche vor Ostern bestreikt wurde. Auf allen spanischen Inseln, wie zum Beispiel den Balearen und Kanaren, herrscht zwar ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrieb, es kann durch bewusst langsameres Arbeiten des Bodenpersonals ("Dienst nach Vorschrift") aber dennoch zu Verzögerungen kommen. Alle Informationen rund um die Oster-Streiks in Spanien erfahren Sie auf dieser Seite.

Übersicht über die Streiks in Spanien in der Osterwoche

Streiks an allen Flughäfen in Spanien, Verzögerungen auf den Balearenabgesagt (ursprünglich geplant für 21. und 24. April)
Piloten und Crews von Air Nostrumabgesagt (ursprünglich geplant für 15. und 16. April)
Metro in Sevilla20. April und 24. April
 

Das müssen betroffene Pauschalurlauber jetzt wissen

  • In der Osterwoche müssen Reisende auf dem Weg nach oder von Spanien mit Verspätungen und Flugausfällen wegen landesweiter Streiks rechnen.
  • Im Streikfall sollten sich Pauschalurlauber in erster Linie an ihren Reiseveranstalter wenden.
  • Urlauber, die vorab keine Informationen vom Veranstalter erhalten, sollten pünktlich am Flughafen erscheinen.
  • Eine Absage der Streiks kann noch kurzfristig erfolgen.

Das müssen betroffene Flugreisende jetzt wissen

  • Passagiere, die lediglich einen Flug gebucht haben, sollten sich bei der betreffenden Airline nach dem Status ihrer Verbindung und der weiteren Vorgehensweise erkundigen.
  • Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, Passagiere über annullierte Verbindungen zu informieren.
  • Eine Airline muss für zumutbare Ersatzbeförderung sorgen. Dies kann durch Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft oder ein anderes Verkehrsmittel geschehen. Für den Fall, dass diese Alternative unzumutbar ist, kann ein Flug kostenfrei umgebucht oder storniert werden. Der Ticketpreis wird dabei erstattet.
  • Da sich Airlines im Streikfall meist auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen, gibt es keine zusätzliche Entschädigungszahlung.
  • Wer ein gebuchtes Hotelzimmer wegen des Streiks nicht in Anspruch nehmen kann, erhält keine Entschädigung.

Fluggast-Betreuung bei Verspätung im Streikfall

Zwar ist eine Entschädigungszahlung nicht möglich. Fluggästen, die längere Zeit am Airport festsitzen, muss die Airline jedoch Verpflegung und die Möglichkeit, zu telefonieren, zur Verfügung stellen. Notfalls ist sie auch verpflichtet, eine Hotelübernachtung zu ermöglichen. Diese Flugrechte sind abhängig von der Wartezeit sowie der Länge des verspäteten Fluges:

  • Flugstrecke bis 1.500 Kilometer: Fluggastbetreuung ab einer Wartezeit von zwei Stunden
  • Flugstrecke bis 3.500 Kilometer: Fluggastbetreuung ab einer Wartezeit von drei Stunden
  • Flugstrecke ab 3.500 Kilometer: Fluggastbetreuung ab einer Wartezeit von vier Stunden

Hintergründe zu den Streiks in Spanien

Allein in der Osterwoche werden an den spanischen Flughäfen des Betreibers Aena rund fünf Millionen Passagiere abgefertigt. Es handelt sich um eine der touristisch wichtigsten Perioden des Jahres. Ausgerechnet über die Feiertage stehen in dem beliebten Urlaubsland mehrere Streiks an.

Zum Arbeitskampf aufgerufen hatten zunächst die Gewerkschaften ATES-SAV, UGT sowie USO. Damit sollen unter anderem bessere Arbeits- und Vertragsbedingungen erreicht werden. Neben dem Boden- und Sicherheitspersonal beteiligten sich die Piloten und Mitarbeiter der Regionalfluggesellschaft Air Nostrum an den Ausständen. Dazu hatte die Pilotengewerkschaft Sepla die Iberia-Tochter aufgerufen. Am 16. April konnte der Ausstand der Kapitäne nach einer Einigung vorzeitig beendet werden. Doch auch nach dem Osterwochenende 2019 ist an mehreren Terminen weiterhin mit Einschränkungen durch Streiks zu rechnen. Die Beschäftigten der Airline protestieren bereits seit Dezember gegen eine erhöhte Auslagerung auf Dritte.


Hinweis: Stand der Informationen: 23.04.2019, 10:30 Uhr; alle Angaben ohne Gewähr.

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