Air France: Flüge innerhalb Frankreichs nur mit Impfpass

In Frankreich gilt seit dem 24. Januar statt des bisher genutzten Gesundheitspasses nun der „Pass Vaccinal“ als alleingültige Zugangsvoraussetzung für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Auch Inlandsflüge dürfen somit von Personen ab 16 Jahren nur noch genutzt werden, wenn diese eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen können. Air France informiert ihre Passagiere und Passagierinnen darüber, was es für sie zu beachten gilt.
Konnte bislang im Rahmen des Gesundheitspasses auch ein negatives Testergebnis für den Zutritt zu Inlandsflügen genutzt werden, steht diese Option fortan nur noch Minderjährigen zwischen zwölf und 15 Jahren offen. Ab 16 Jahren greift in Frankreich künftig die 2G-Regel, womit der Pass Vaccinal als Impf- oder Genesungsnachweis obligatorisch wird. Er kann in Papierform, über die französische App TousAntiCovid oder ihr deutsches Pendant namens CovPass vorgelegt werden. Auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist der Pass als entsprechender Nachweis nutzbar. Personen, die sich bis Mitte Februar für eine Erstimpfung entscheiden, profitieren von einer Übergangslösung mit zusätzlichem Testergebnis.
 
Einscannen am Check-in
 
Seit Beginn letzter Woche ist der QR-Code des Dokuments beim Check-in eines innerfranzösischen Fluges einzuscannen. Angeboten wird der Scan am Automaten bisher in Paris-Charles de Gaulle, Paris-Orly, Bordeaux, Lyon, Marseille, Montpellier, Mulhouse, Nantes, Nizza, Straßburg und Toulouse, alternativ bietet Air France den Service „Ready to Fly“. Dabei erhalten Passagiere und Passagierinnen einige Tage vor dem Abflug eine E-Mail mit der Möglichkeit, ihr Nachweisdokument auf eine sichere Plattform hochzuladen, wo es direkt geprüft wird. Dieses Angebot ist aktuell auf 140 Routen mit Abflügen von 80 Airports nutzbar und soll die Abläufe am Flughafen schneller und einfacher gestalten.
 
2G-Regel für alle überregionalen Verkehrsmittel
 
Die verschärften Bestimmungen gelten nicht nur für Inlandsflüge, sondern auch für alle innerhalb Frankreichs verkehrenden überregionalen Busse, Züge, TGV, Intercity- und Nachtzüge. Flüge von und nach Korsika sowie zwischen dem Festland und den französischen Überseegebieten sind von der neuen Regelung allerdings ausgenommen. Auch in Paris-Charles de Gaulle und Orly lediglich umsteigende Reisende müssen sich nur daran halten, wenn sie den Flughafen wechseln oder einen TGV nutzen.