
Flughafen Helsinki: Neue Streiks im Juli sorgen für Flugausfälle
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Flugreisende in Italien benötigen ab sofort keinen Ausweis mehr beim Boarding für Inlands- und Schengen-Flüge. Die italienische Luftfahrtbehörde Enac hat eine entsprechende Vereinfachung beschlossen. An anderen Stellen innerhalb des Flughafens bleibt die Ausweispflicht jedoch weiterhin bestehen – ebenso auf bestimmten Flugstrecken.
Die neue Boarding-Regelung in Italien gilt nicht uneingeschränkt für alle Schengen-Flüge. Wie die italienische Luftfahrtbehörde Enac jetzt klarstellt, bleibt der Ausweis am Gate weiterhin Pflicht auf Verbindungen nach Deutschland, Frankreich, Schweden und in die Niederlande. Diese Routen gelten laut Enac als „sensibel für irreguläre Migration“. Auf anderen Strecken innerhalb des Schengen-Raums genügt dagegen künftig die Bordkarte. Dennoch gilt: Wer bei Stichproben oder länderspezifischen Kontrollen keine gültigen Ausweisdokumente vorweisen kann, riskiert die Beförderung im Flugzeug.
Laut italienischer Luftfahrtbehörde Enac müssen Passagierinnen und Passagiere am Gate künftig nur noch ihre Bordkarte vorzeigen. Dies gilt für alle inneritalienischen Flüge sowie für Abflüge in andere Schengen-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, die Schweiz oder Griechenland. Ziel ist es, die Abläufe an den Gates zu beschleunigen und das Boarding zu vereinfachen.
Sicherheitskontrollen beim Betreten des Flughafens sowie beim Check-in bleiben davon unberührt – hier ist ein gültiger Ausweis oder Reisepass nach wie vor Pflicht. Auch bei Flügen außerhalb des Schengen-Raums oder auf sensiblen Verbindungen kann das Mitführen eines Ausweisdokuments verlangt werden. Enac rät daher allen Reisenden, ihre Ausweise weiterhin griffbereit zu halten, auch wenn sie am Gate nicht mehr standardmäßig kontrolliert werden.
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