Anreise zum Flughafen während Ausgangssperre: Erlaubt oder nicht?

Flugpassagiere in Deutschland sind verunsichert: Ist auch während der nächtlichen Ausgangssperre die Fahrt zum Flughafen zulässig, um eine Urlaubsreise anzutreten? Laut Aussage des Bundesinnenministeriums bilden touristische Reisen keinen triftigen Ausnahmegrund, um das Haus in den betroffenen Gebieten zwischen 22 und 5 Uhr zu verlassen. In der Praxis wird die Regelung allerdings oft anders gehandhabt.
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gilt in vielen Landkreisen Deutschlands zwischen 22 und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Während dieser Zeit ist den Bürgern das Verlassen ihrer Wohnungen nur aus triftigen Gründen erlaubt. Von Beginn an wurde die Frage, ob der Antritt eines Fluges eine Ausnahme von der Ausgangssperre bildet, in den Medien heiß diskutiert. Klarheit schien eine Aussage des Bundesinnenministeriums zu schaffen: Sprecher Steve Alter erklärte am 23. April, dass touristische Reisen nicht in den Katalog der Ausnahmeregelungen fallen und Betroffene deshalb umbuchen oder umplanen sollten. Indes sieht der praktische Umgang der eigentlich bundesweit geltenden Regelung bei den Airlines sowie in mehreren Städten und Landkreisen anders aus.
 
Fahrten zum Flughafen bislang kulant behandelt
 
Schon vor den Plänen einer bundeseinheitlichen Ausgangssperre hatten verschiedene Bundesländer während der Corona-Pandemie nächtliche Beschränkungen erlassen, darunter Sachsen. Fahrten zum Flughafen wurden dabei ebenfalls nicht explizit als triftige Ausnahmegründe festgeschrieben, in der Praxis allerdings kulant behandelt. Dies schürte die Hoffnung einer ähnlichen Vorgehensweise auf Bundesebene, welche sich jedoch nicht zu erfüllen schien. Auf Anfrage des Fachmediums Reise vor9 verwies das Bundesinnenministerium auf die vorangegangene Aussage ihres Sprechers und die daraus folgende Gültigkeit der Ausgangssperre auch für touristische Flughafenanreisen.
 
Reiseveranstalter prüfen Umbuchung, Airlines warten ab
 
Nach einem Bericht des Nachrichtenportals Touristik Aktuell suchen die Reiseveranstalter nach individuellen Lösungen und prüfen Umbuchungsmöglichkeiten. Durch die aktuelle Lage finden deutlich weniger Urlaubsflüge statt als üblich, die Anzahl der betroffenen Gäste ist demzufolge gerade bei sehr späten oder frühen Flügen gering. In den Flugplänen der Airlines zeichnen sich derzeit noch keine wesentlichen Änderungen ab. Laut Reise vor9 sieht Lufthansa die Verantwortung der Einhaltung geltender Regelungen bei den Reisenden selbst und will keine kurzfristigen Anpassungen der Flugzeiten vornehmen, Condor hingegen prüft entsprechende Optionen.
 
Und in der Praxis?
 
Vorerst scheint es zumindest keine flächendeckenden Kontrollen an den Flughäfen zu geben. Berichte über Bußgelder aufgrund Flughafenanreisen während der Sperrzeiten finden sich in den Medien nicht, ein Reporter des Westdeutschen Rundfunks beobachtete in dieser Woche um 1 Uhr nachts in Köln/ Bonn unbehelligt ankommende Passagiere aus Mallorca. Die Stadt Köln weist auf ihrer Homepage einen nicht verschiebbaren Flug als triftigen Ausnahmegrund für die Ausgangssperre aus und widerspricht damit der Auslegung des Bundesinnenministeriums.
 
Was können betroffene Passagiere tun?
 
Trotz der eigentlich bundesweit gültigen Regelung des Bundesinnenministeriums wird das Thema der Flughafenanreise in den einzelnen Landkreisen und Städten derzeit individuell ausgelegt. Klarheit bringt Reisenden in der Regel eine Anfrage beim zuständigen Ordnungsamt, welches gegebenenfalls auch Sondergenehmigungen für die Anreise erteilen kann. Mit diesem Dokument sind Passagiere auch im Falle einer Kontrolle auf der sicheren Seite. Wer eine Verschiebung seiner Flugzeiten in Erwägung zieht, kann Kontakt zum Reisevermittler, -veranstalter oder der Airline aufnehmen und die Optionen einer Umbuchung der Flüge prüfen lassen. Da zahlreiche Anbieter mit flexiblen Storno- und Umbuchungsbedingungen auf die Pandemie reagiert haben, ist dies in vielen Fällen auch gebührenfrei möglich.