Ausweis-Kontrollpflicht vor Flügen in Diskussion

Der Bundesrat will Fluggesellschaften künftig dazu verpflichten, den Namen von Passagieren und Passagierinnen vor dem Abflug mit den auf der Bordkarte vermerkten Personalien abzugleichen. Dazu wurde ein Entwurf für eine entsprechende Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes vorgelegt. Während das Bundesinnenministerium den Vorstoß unterstützt, stößt er seitens der Airlines auf Kritik.
Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, ging die Initiative zu der Neuerung vom Bundesland Niedersachsen aus. Der Bundesrat brachte den Vorschlag bereits am 11. Februar auf den Weg, nach dem Fluggesellschaften künftig die Personalien des Flugtickets mit einem gültigen Ausweisdokument abgleichen müssen. Ziel der Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes ist die bessere Nachverfolgbarkeit der Routen von Personen mit kriminellem oder terroristischem Hintergrund.
 
Bundesinnenministerium unterstützt Pläne
 
Das Innenministerium begrüßt den Vorstoß des Bundesrats. Bisher ist es nur bei Abflügen ins außereuropäische Ausland vorgeschrieben, einen entsprechenden Pass der Reisenden zu prüfen. Künftig soll diese Vorgabe auch auf Starts von Verbindungen innerhalb von Deutschland und der Europäischen Union ausgeweitet werden. Viele Airlines kontrollieren die Ausweise jedoch bereits jetzt auf allen Routen, auch aus eigenen wirtschaftlichen Interessen. Bevor die Ergänzung beschlossen werden kann, muss aus Sicht des Ministeriums noch geklärt werden, an welcher Stelle des Reiseablaufs der Abgleich erfolgen soll. Zur Debatte steht beispielsweise der Zeitpunkt kurz vor dem Einsteigen in das Flugzeug oder der zentrale Security-Check, bei dem auch das Handgepäck kontrolliert wird.
 
Kritik der Airlines
 
Die Fluggesellschaften lehnen den Entwurf hingegen ab. Wie eine Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) dem Luftfahrtinformationsportal Airliners auf Anfrage mitteilte, wird die Kontrollpflicht die Sicherheit aus Sicht der Fluggesellschaften nicht erhöhen. Deren Personal stünde kein Zugang zu polizeilichen Informationen zur Verfügung, weshalb die im Gesetzesvorschlag festgelegten Ziele einer Strafverfolgung nicht erfüllbar seien.