Beschädigtes Gepäck: Inhalt muss sofort überprüft werden

Reisende sollten sichtbar beschädigte Koffer nach der Ankunft umgehend öffnen und den Inhalt kontrollieren. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Saarbrücken zeigt, dass verspätete Schadensmeldungen dazu führen können, dass Airlines keine Haftung übernehmen müssen. Wer einen äußerlich beschädigten Koffer annimmt, muss sofort prüfen, ob Gegenstände fehlen oder beschädigt sind, um eine fristgerechte Schadensmeldung einzureichen.
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Reisende sollten beschädigte Koffer sofort auf fehlende Gegenstände überprüfen, um Entschädigungsansprüche nicht zu verlieren.
Laut Montrealer Übereinkommen haben Reisende grundsätzlich sieben Tage Zeit, um Schäden an ihrem aufgegebenen Gepäck zu melden. Doch die Frist kann nicht immer voll ausgeschöpft werden, wie der Reiserechtler Prof. Dr. Ernst Führich erklärt. Das Landgericht Saarbrücken entschied Mitte Dezember 2024, dass bei einem äußerlich beschädigten Koffer der Inhalt sofort kontrolliert und ein möglicher Verlust oder Schaden umgehend der Fluggesellschaft gemeldet werden muss. Andernfalls können Ansprüche auf Entschädigung verfallen.

Gerichtsurteil zeigt: Spätere Meldung reicht nicht aus

Der aktuelle Fall verdeutlicht die Konsequenzen einer verspäteten Schadensmeldung. Ein Reisender bemerkte erst Tage nach der verspäteten Zustellung seines Koffers, dass mehrere Wertgegenstände daraus fehlten. Er meldete den Schaden erst eine Woche später online bei der Airline, woraufhin die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigerte. Das Gericht stellte klar, dass Reisende bei sichtbaren Beschädigungen sofort nachschauen müssen, ob sich der gesamte Inhalt noch im Koffer befindet. Ein späteres Nachreichen einer Schadensmeldung wird in der Regel nicht anerkannt.

Was sollten Reisende tun?

Um Probleme bei der Entschädigung zu vermeiden, sollten Fluggäste beschädigte Koffer direkt nach deren Erhalt untersuchen. Falls Gegenstände fehlen oder beschädigt sind, muss dies sofort schriftlich der Fluggesellschaft gemeldet werden – idealerweise direkt am Gepäckschalter des Flughafens. Im konkreten Fall wurde der beschädigte Koffer dem Reisenden nachträglich nach Hause geliefert, hier sprach das Gericht von einer Toleranzfrist von drei Tagen nach dem Erhalt. Wer eine spätere Meldung abgibt, läuft Gefahr, dass die Airline die Verantwortung ablehnt.