E-Scooter als Sondergepäck? Das müssen Reisende mit ihrem Roller im Flugzeug beachten

Mitte Juni wurde die Nutzung der neuen Elektroroller in Deutschland zugelassen. Losrollen dürfen die E-Scooter auf deutschen Straßen frühestens ab Juli. Wenn Reisende ihre Tretroller mit in den Urlaub nehmen wollen, gibt es einiges zu beachten. CHECK24 hat herausgefunden, wie die Regelungen für die neuen Elektrokleinstfahrzeuge im Flieger und im Ausland aussehen.
Wer seinen E-Scooter mit ins Flugzeug nehmen will, steht vor einem Problem: Viele Airlines erlauben die Fahrzeuge weder im Hand- noch im Aufgabegepäck. Selbst als Sondergepäck ist eine Mitnahme des Rollers ausgeschlossen. Grund ist der in dem Fahrzeug verbaute Lithium-Ionen-Akku. So untersagen die Fluglinien der Lufthansa Group, die neben der Kranichairline selbst Eurowings, Swiss, Austrian und Brussels Airlines beinhaltet, auf Anfrage eine Mitnahme von batteriebetriebenen Fortbewegungsmitteln generell. Dazu zählen neben den Elektrorollern auch E-Bikes, Segways und Hoverboards. Die Lufthansa Group gibt Sicherheitsgründe für das Verbot an.

Auf Anfrage lässt auch Qatar Airways mitteilen, dass die neuen Tretroller vom Transport ausgeschlossen sind. Batteriebetriebene Kleinstfahrzeuge sind mit einem potentiellen Brandrisiko verbunden und dadurch bei der Fluglinie aus den Emiraten in jeglicher Gepäckform verboten. Neben E-Rollern werden auch hier weitere mit Lithium-Ionen-Akku betriebene Fahrzeuge wie Hoverboards oder Airwheels gelistet.

Vor Ort im Urlaub können sich Reisende jedoch vielerorts einen E-Scooter ausleihen. Im Ausland gelten allerdings oftmals andere Regelungen für die neuen Fahrzeuge als in Deutschland. Wie die Tagesschau berichtete, gibt es keinen einheitlichen europäischen Rahmen. Jedes Land regelt die Nutzung von Elektrorollern im Straßenverkehr demnach anders. Vielerorts ist für die E-Scooter künftig ein Tempolimit von 20 bis 25 Kilometer pro Stunde sowie eine zur Nutzung freigegebene Verkehrsfläche vorgesehen.