EU streicht Maskenpflicht bei Flugreisen
München, 12.05.2022 | 10:12 | soe
Die EU hat ihre Empfehlung einer Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen mit Wirkung zum 16. Mai aufgehoben. Dies teilten die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und das EU-Gesundheitszentrum ECDC als zuständige Behörden am Mittwoch mit. Wann Passagiere und Passagierinnen auch auf deutschen Flügen den Mund-Nase-Schutz weglassen können, steht jedoch noch nicht fest – Grundlage dafür sind die nationalen Regelungen, welche zunächst weiterhin eine Maskenpflicht in Flugzeugen vorsehen.

Nationale Gesetze gehen vor
Bei dem Wegfall der Maskenpflicht innerhalb des EU-Luftverkehrs handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Wie der Umgang mit dem Mund-Nase-Schutz in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten gehandhabt wird, richtet sich in erster Linie nach den dort jeweils geltenden Bundesgesetzen. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen zunächst in Kraft bleibt. Erst, wenn das deutsche Infektionsschutzgesetz entsprechend der neuen EU-Empfehlung abgeändert wird, entfällt die Maskenpflicht tatsächlich auf deutschen Flügen. In anderen europäischen Ländern sind die gelockerten Maßnahmen bereits umgesetzt. Wird ein Land angeflogen, in dem der Mund-Nase-Schutz an Bord noch verpflichtend getragen werden muss, richten sich die Airlines in der Regel nach dieser Bestimmung und fordern die Maske ab dem Boarding.
BDL begrüßt Entscheidung
Seitens der deutschen Luftfahrt wurde die Lockerung positiv aufgenommen. Nach einem Bericht des Branchenportals Aero hofft der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), dass die Bundesregierung der EU-Empfehlung nachkommt und die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen auch in Deutschland aufhebt. Auch die Lufthansa äußerte durch eine Sprecherin, dass in der Kabine bezüglich des Masketragens künftig auf Freiwilligkeit gesetzt werden sollte, wie es auch in Restaurants und beim Einkaufen bereits der Fall sei.
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