Flughafen Palanga in Litauen schließt vorübergehend

Aufgrund von Modernisierungsarbeiten schließt der Flughafen Palanga an Litauens Ostseeküste vorübergehend. Wie das Reisemagazin Reise vor9 berichtet, werden ab dem 6. September unter anderem die Start- und Landebahn des Airports erneuert. Die Arbeiten sollen planmäßig 45 Tage andauern.
Um den Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, kurz EASA, in Hinblick auf Flugsicherheit und Umweltschutz gerecht zu werden, wird der Flugverkehr am Palanga Airport ab September vorübergehend eingestellt. Über einen planmäßigen Zeitraum von 45 Tagen finden an Start- und Landebahn, im Versorgungsnetz sowie in den Beleuchtungssystemen des Airports Anpassungen an die aktuellen Standards statt. Damit sollen energieeffizientere und nachhaltige Lösungen für den Airport geschaffen werden. Wie Dainius Čiuplys, Leiter der Betriebs- und Infrastrukturabteilung der litauischen Flughäfen, erläutert, werden sich in Abnutzung befindliche Teile von Flughäfen alle zehn bis 15 Jahre Modernisierungen unterzogen. Die letzten Renovierungsarbeiten fanden 2007 statt.
 
Alternativen für Flugreisende
 
Da ab dem 6. September der Flughafen aufgrund von Baumaßnahmen für über einen Monat nicht bedient werden kann, müssen Flugreisende in das Ostseebad Palanga auf Alternativen umsteigen. Die nächste Reisemöglichkeit für Passagiere stellt der Flughafen Vilnius dar. Ab dem Airport der litauischen Hauptstadt besteht dann die Option, Palanga mit dem Bus per Direktroute zu erreichen. Die Fahrtzeit beträgt dabei etwa viereinhalb Stunden. Wer individuell und ohne Zwischenstopps in das litauische Seebad gelangen möchte, kann alternativ einen Mietwagen ab Vilnius buchen. Die Fahrtzeit beträgt hierbei über die Fernstraße A1 ohne Verkehrseinschränkungen etwa dreieinhalb Stunden.

Aktuelle Einreisebestimmungen für Litauen
 
Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Bestimmungen müssen alle Reisenden nach Litauen eine Online-Registrierung vornehmen, welche maximal 48 Stunden vor Einreise durchführbar ist. Der im Anschluss übermittelte QR-Code wird dann bei Einreise vorgelegt. Da Deutschland laut der litauischen Risikobewertung als rot eingestuft wird, gilt eine grundsätzliche Test- und Quarantänepflicht. Demzufolge muss bei Einreise ein negativer, maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Die Quarantäne beträgt im Anschluss zehn Tage und kann nur anhand eines kostenpflichtigen, negativen PCR-Tests nach dem siebten Tag verkürzt werden. Vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit.