Flughafen Weeze: PCR-Test ab sofort erhältlich

Während Flugreisende und Menschen aus der Region am Flughafen Weeze bislang nur einen Corona-Schnelltest durchführen konnten, hat der Airport sein Testangebot nun erweitert. Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich einem PCR-Test zu unterziehen. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 24 Stunden vor.
Das Corona-Testzentrum am niederrheinischen Flughafen wurde erst Anfang des Jahres in Kooperation mit dem Unternehmen Ripkens-Training eröffnet. Bislang bestand nur die Möglichkeit, sich mittels eines Schnelltests auf das Coronavirus testen zu lassen. Durch einen PCR-Test kann nun auch die verlässlichste Corona-Testmethode in Anspruch genommen werden. Das Testzentrum befindet sich im Terminalgebäude des Airports und steht Besuchern montags bis samstags zwischen 9 und 12 Uhr sowie 15 und 18 Uhr, sonntags zwischen 15 und 18 Uhr und bei Flugankünften an allen Wochentagen offen.
 
Kosten für Corona-Test am Airport Weeze
 
Die Corona-Testmöglichkeiten können sowohl von Flugreisenden als auch von Privatpersonen aus der Region sowie Mitarbeitern von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Die Kosten für einen Test sind jedoch selbst zu tragen. Während für einen Schnelltest 45 Euro entrichtet werden müssen, kostet ein PCR-Test 99 Euro. Die Test-Bestätigung ist im Preis inkludiert. Terminvereinbarungen sind nicht notwendig, da laut Aussage der Flughafen-Website nur kurze Wartezeiten nötig sind. Dennoch besteht auch hier die Möglichkeit, sich online einen Termin vergeben zu lassen.
 
Testpflicht für Einreisende nach Deutschland
 
Aktuell müssen sich Einreisende nach Deutschland ab einem Alter von sechs Jahren auf das Coronavirus testen lassen, wenn sie sich in den letztem zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Für Einreisende aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten muss der negative Test bereits bei der Einreise vorgelegt werden. Reisende aus Risikogebieten haben den Test binnen 48 Stunden nach Einreise dem Gesundheitsamt vorzuweisen. Das Ergebnis muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen und für mindestens zehn Tage nach Ankunft aufbewahrt werden.