Erhöhte Luftverkehrsteuer: Bis zu 14 Euro mehr pro Ticket

Seit dem 1. Mai 2024 zahlen Reisende für Flüge ab deutschen Flughäfen eine höhere Luftverkehrsteuer. Die Abgabe steigt um rund 24 Prozent, was Mehrkosten zwischen drei und 14 Euro pro Flug bedeutet. Je länger die Flugstrecke, desto höher die Steuer. In den meisten Fällen legen die Fluggesellschaften die Steuer direkt auf den Ticketpreis um.
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Reisende ab deutschen Flughäfen zahlen seit dem 1. Mai mehr für ihr Flugticket.
Am 1. Mai ist die Erhöhung der Luftverkehrsteuer in Kraft getreten. Für Flüge innerhalb der EU und in die Türkei steigt die Steuer von 12,48 Euro auf 15,53 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund drei Euro oder 24 Prozent. Für Mittelstreckenflüge bis 6.000 Kilometer zahlen Reisende rund acht Euro mehr: Statt 31,61 Euro werden künftig 39,34 Euro fällig. Langstreckenflüge, etwa in die USA oder nach China, werden mit 70,83 Euro besteuert. Gegenüber dem bisherigen Wert von 56,91 Euro steigen die Kosten für die Langstrecke um rund 14 Euro.
 
Fluggesellschaften übertragen Kosten auf Endverbraucher
 
Obwohl die Fluggesellschaften Steuerschuldner sind, geben sie die Luftverkehrsteuer über den Ticketpreis an die Fluggäste weiter. Auch die Erhöhung wird in der Regel direkt an die Reisenden weitergegeben. Das Tourismusmagazin Fvw berichtet zudem, dass eine Nachzahlung der Steuer auf bestehende Flugtickets möglich sei. Easyjet und Lufthansa betonen jedoch auf Anfrage, dass eine nachträgliche Erhebung nicht geplant sei.
 
Bundesregierung erwartet 580 Millionen Euro Mehreinnahmen
 
Die Luftverkehrsteuer wurde zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 erhöht. Während im Jahr 2022 rund 1,2 Milliarden Euro durch die Steuer eingenommen wurden, sollen durch die Erhöhung noch in diesem Jahr 400 Millionen Euro mehr zusammenkommen. In den Folgejahren steigen die erwarteten Einnahmen um 580 Millionen auf 1,78 Milliarden Euro. Aus den Reihen der Flug- und Reisebranche gibt es jedoch Kritik an der Maßnahme. So befürchtet der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), dass die Steuerbelastung den Luftverkehrsstandort Deutschland schwäche.