Frankreich: Verbot von Kurzstreckenflügen durch EU-Kommission genehmigt

Die EU-Kommission hat Frankreichs Verbot von Ultrakurzstreckenflügen genehmigt und zugleich ausgedehnt. Demnach dürfen innerfranzösische Destinationen mit angemessenen Bahnverbindungen nicht länger angeflogen werden, zudem gilt das Verbot auch für Anschlussflüge. Da am Ende jedoch nur drei Flüge davon betroffen sein werden, fordern Umweltschutzverbände strengere Maßnahmen.
Das Verbot von Ultrakurzstreckenflügen in Frankreich betrifft alle Flugverbindungen an Ziele, die in unter zweieinhalb Stunden mit alternativen Verkehrsmitteln, vor allem jedoch mit Zügen, erreicht werden können. Derzeit gilt das für die Flüge zwischen dem Pariser Flughafen Orly und Nantes, Bordeaux sowie Lyon. Die Europäische Kommission musste das französische Verbot vorher billigen und prüfen, ob es mit europäischem Recht vereinbar ist. Flughafenverbände hatten kritisiert, dass das Verbot zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte, da Zubringerflüge mit Air France nach Paris ursprünglich von der Regelung ausgenommen waren. Die EU-Kommission weitete das Verbot daher auch auf diese Anschlussflüge aus, um keine Fluggesellschaften zu benachteiligen.
 
Verbot auf drei Jahre befristet
 
Die Regelung stützt sich auf eine Klausel im europäischen Recht, die bisher noch nicht genutzt wurde. Diese besagt, dass Mitgliedsstaaten Transportverbote aussprechen dürften, wenn sie schwere Umweltbedenken haben. Diese sind jedoch jeweils auf drei Jahre begrenzt. Ein Jahr vor Ablaufen des Verbots muss die französische Regierung einen Bericht vorlegen. Anfänglich hatte die Regelung die Streichung von acht Flugverbindungen vorgesehen, bei fünf von diesen sah die EU-Kommission jedoch Nachholbedarf hinsichtlich der Bahnverbindungen. Werden diese verbessert, kann das Verbot ausgeweitet werden. Dass Ultrakurzstreckenflüge innerhalb Frankreichs nun untersagt werden, gehörte zu den Forderungen eines Bürgerklimarats aus dem Jahr 2020, von denen der französische Präsident Emmanuel Macron viele übernehmen wollte.
 
Kritik von Umweltschutzverbänden

Zwar folgt das Verbot den Argumentationen von Umweltschützerinnen und Umweltschützern, dass Kurzstreckenflüge sinnlos seien und unnötig viele Kohlenstoffdioxid-Emissionen verursachen würden, dennoch geht es vielen Umweltschutzverbänden nicht weit genug. Thomas Gelin von Greenpeace bezeichnete die Entscheidung der EU-Kommission als kleinen Erfolg und einen winzigen Schritt in die richtige Richtung. Er forderte andere EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, dem französischen Vorbild zu folgen und in klimafreundlichere Transportmöglichkeiten zu investieren. Gleichzeitig kritisierte Greenpeace das Verbot als nicht umfassend genug, in Frankreich gäbe es mehr als 100 Inlandsflüge, von denen nun lediglich drei verboten würden. Daher wäre es notwendig, alle Kurzstreckenflüge zu verbieten, deren Alternative Zugverbindungen wären, die weniger als sechs Stunden dauern.