Griechenland: Einschränkungen für Flüge im Inland verlängert
München, 23.08.2021 | 16:29 | lvo
Griechenland verlängert die geltenden Bestimmungen auf Inlandsflügen. Noch bis Ende August herrscht laut der griechischen Luftfahrtbehörde Hellenic Civil Aviation Authority (HCAA) auf Flügen vom Festland auf die griechischen Inseln die Nachweispflicht eines COVID-Zertifikats. Bei Nichtvorliegen droht ein Beförderungsverbot.

Reisen von den griechischen Inseln zum Festland
Für Inlandsflüge von den Inseln in Richtung des Festlandes gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei den Flugrouten in die andere Richtung. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Neben PCR- und Antigen-Schnelltests können Fluggäste auch einen maximal 24 Stunden alten negativen Selbsttest vorlegen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Nachweis in Kombination mit dem Selbsttest-Formular, das auf der Website der griechischen Regierung zum Download bereitsteht, erbracht wird.
Abweichende Regelungen für Minderjährige
Für Minderjährige gelten gelockerte Regelungen bei Flügen innerhalb Griechenlands. So dürfen Reisende zwischen zwölf und 17 Jahren jegliche COVID-Testarten vorweisen. Darin inkludiert sind auch binnen 24 Stunden vor dem Flug durchgeführte Selbsttests, sofern diese mitsamt dem von der griechischen Regierung online bereitgestellten Selbsttest-Formular in ausgedruckter Form vorgelegt werden. Kinder unter zwölf Jahren können ganz ohne Nachweispflicht mitreisen.
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