Italien: Flüge ab 1. September nur noch mit COVID-Zertifikat
München, 27.08.2021 | 14:22 | lvo
Italien macht den grünen Pass zur Pflicht auf Inlandsflügen. Fluggäste müssen ab dem 1. September den Nachweis über einen negativen Corona-Test oder alternativ eine Immunisierung erbringen, um innerhalb des Landes zu fliegen. Das geht aus einer Mitteilung der italienischen Regierung hervor.

Italien führt grünen Pass flächendeckend ein
Nicht nur auf Inlandsflügen gilt die Nachweispflicht des COVID-Zertifikats der EU ab dem 1. September. Reisende benötigen den Pass auch für den Zutritt zu Schiffen und Fähren, die für interregionale Verkehrsdienste genutzt werden. Ausgenommen sind dabei die Seeverbindungen in der Straße von Messina, der Meerenge zwischen dem Festland und Sizilien. Auch in Zügen des Intercity-, Intercity Night- sowie Hochgeschwindigkeitsverkehrs gilt die Nachweispflicht. Zudem müssen sich auch Fahrgäste in Bussen entsprechend ausweisen, dies gilt insbesondere auf vordefinierten interregionalen Strecken, die kontinuierlich oder periodisch mit entsprechenden Frequenzen verkehren.
COVID-Zertifikat der EU: Nachweispflicht in Italien
Bereits seit dem 6. August ist der grüne Pass vielerorts in Italien verpflichtend, um den Aufenthalt uneingeschränkt zu verbringen. So ist das Dokument notwendig, um Zutritt zu gastronomischen Innenbereichen zu erhalten. Auch in Museen und ähnlichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Fitnessstudios, Schwimmbädern und bei Sportveranstaltungen muss das Zertifikat vorgezeigt werden. Zusätzlich dürfen sich Inhaber des digitalen COVID-Zertifikats uneingeschränkt zwischen den italienischen Regionen bewegen, selbst wenn diese als gelbe, orange oder rote Zone eingestuft sind.
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