Italien: Streik im Flugverkehr am 12. und 18. Januar

In Italien müssen Flugpassagiere und -passagierinnen ab der kommenden Woche erneut mit Einschränkungen rechnen. Für den 12. und den 18. Januar wurden Streiks im Flugsektor angekündigt, die zu Verspätungen und ausfallenden Verbindungen führen können. Betroffen sind unter anderem die Fluggesellschaften Thai Airways sowie die Regionen Kalabrien und Latium mit der Hauptstadt Rom.
Wie der Informationsdienst A3M meldet, wollen die Angestellten von Thai Airways am 12. Januar für vier Stunden die Arbeit niederlegen. Zwischen 10 und 14 Uhr muss deshalb landesweit mit Einschränkungen auf Flügen der Airline gerechnet werden, diese können auch vor und nach den offiziellen Streikzeiten andauern. Reisende sollten mögliche Verzögerungen bei ihrer Planung berücksichtigen und ihren Flugstatus vorab bei ihrem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft bestätigen lassen.
 
Landesweiter Flugstreik am 18. Januar
 
Knapp eine Woche später wurde eine weitere Arbeitskampfmaßnahme angekündigt. Am 18. Januar kommt es landesweit zu Streiks von Luftverkehrsbeschäftigten, die je nach Region zu unterschiedlichen Zeiten anberaumt sind. Ganztägig die Arbeit niederlegen wollen die Fluglotsen am Flughafen Reggio Calabria, auch an den Airports Fiumicino und Ciampino der Hauptstadt Rom soll von 0:01 bis 24 Uhr gestreikt werden. Zwischen 12 und 16 Uhr am 18. Januar kommt es gemäß den Ankündigungen zudem in Mailand zu Behinderungen im Flugverkehr. Dort treten nach Informationen des italienischen Streikinformationsportals Scioperi die Beschäftigten der Flughäfen Linate und Malpensa in den Ausstand.
 
Wiederholte Streiks in Italien
 
Mit den neuen Streikaktionen im Januar setzen sich die Proteste aus dem vergangenen Jahr fort. So hatte am 16. Dezember ein Generalstreik für Einschränkungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gesorgt, auch Fährbetriebe waren betroffen. In Italien gebietet das Streikgesetz, dass auch während Arbeitsausständen ein Mindestmaß des üblichen Service aufrechterhalten werden muss. Dennoch sind Störungen für Fahr- und Fluggäste nicht zu vermeiden.