Kanaren: Streik am Flughafen Gran Canaria im September

Auf den Kanaren müssen sich Urlauber in den kommenden Wochen auf Einschränkungen im Reiseverkehr einstellen. Am Flughafen Gran Canaria (LPA) wollen die Beschäftigten der Bodenabfertigung wiederholt in Streik treten. Noch bis zum 18. September legen sie immer mittwochs und samstags für je zwölf Stunden die Arbeit nieder, ab dem 19. September droht eine Ausweitung der Arbeitskampfmaßnahme.
Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, haben mehrere Gewerkschaften zu dem Streik aufgerufen, welchem sich bis zu 350 Arbeiter des Dienstleisters Ground Force anschließen. Gekämpft wird um bessere Arbeitsbedingungen. Seit dem 4. September legen die Teilnehmer der Protestaktion an jedem Mittwoch von 10 bis 22 Uhr Ortszeit die Arbeit nieder, samstags wird immer zwischen 12 Uhr mittags und Mitternacht gestreikt. In dieser Taktung sollen die Arbeitsausstände zunächst bis zum 18. September andauern. Wurde dann noch keine Lösung zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gefunden, findet am Sonntag, 19. September, eine weitere Arbeitsniederlegung von 12 bis 0 Uhr statt. Anschließend würde ab dem 20. September ein unbefristeter Streik beginnen.
 
Rat für betroffene Reisende
 
Während der genannten Streikzeiten sowie in den Stunden davor und danach müssen Reisende auf Gran Canaria mit Störungen im Flugverkehr rechnen. Insbesondere an den Sicherheitskontrollen und an der Gepäckabfertigung kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen. Urlauber sollten mehr Zeit für die Prozesse am Flughafen einplanen und sich sicherheitshalber nach dem Status ihrer gebuchten Verbindung erkundigen, da auch Verspätungen und Flugausfälle nicht auszuschließen sind. Sofern es möglich ist, können Reisende nach Empfehlung von Garda den Verzicht auf Aufgabegepäck erwägen und nur mit Handgepäck reisen.
 
Einreise auf die Kanaren
 
Da Spanien derzeit ganz Deutschland als Corona-Risikogebiet einstuft, greift bei der Einreise für alle Personen ab zwölf Jahren eine Nachweispflicht. Dies gilt auch für die Kanaren. Demzufolge müssen Einreisende ein Impf- oder Genesungszertifikat oder alternativ einen negativen Corona-Test vorlegen. Hierfür werden maximal 72 Stunden alte PCR-Tests sowie höchstens 48 Stunden alte Antigen-Schnelltests anerkannt. Auch beim Check-in in eine touristische Unterkunft auf den Kanaren ist es erforderlich, einen solchen Nachweis vorzuweisen.