Reiserecht: Kein Transfer vom Flughafen zum Hotel - Reiseveranstalter muss Taxi zahlen

Wenn ein Urlaubern vorab zugesicherter Transfer vom Flughafen zum Hotel nicht stattfindet, dürfen sie die Strecke auf Kosten des Reiseveranstalters mit dem Taxi zurücklegen. Das entschied das Berliner Amtsgericht Charlottenburg laut einem aktuellen Bericht der Zeitschrift „Reiserecht aktuell“, die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegeben wird. Die Regelung gilt zumindest dann, wenn Passagiere früh morgens landen und es keine realistische Alternative zu einer Taxifahrt gibt.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin für sich und eine weitere Person eine All-inclusive-Pauschalreise nach Dubai gebucht. Der Flug in die Vereinigten Arabischen Emirate war nachts gestartet und dort morgens um 6.40 Uhr angekommen. Ein Transferservice, der ihr vorab vertraglich zugesichert worden war, war nicht verfügbar. Nach Anruf im Hotel wurde der Klägerin mitgeteilt, dass keine Buchung vorläge. Daraufhin nahm sich die Urlauberin ein Taxi, um zu ihrem Hotel zu gelangen. Die Kosten beliefen sich auf 55 Euro.

Die Charlottenburger Richter sahen den Reiseveranstalter in der Pflicht: Dieser muss die Kosten übernehmen. Die Klägerin habe ein Anrecht auf sofortige Abhilfe gehabt. Der Reiseveranstalter hatte zunächst argumentiert, die Kundin hätte vorab den Unternehmenssitz in Deutschland anrufen müssen.

Die Richter setzten dagegen, dass ein derartiger Anruf in diesem Fall hinfällig gewesen sei: In Deutschland war es zu dieser Zeit 4.40 Uhr am frühen Morgen, die Klägerin hätte also ohnehin niemanden erreichen können.