Corona: Lufthansa verlangt Corona-Test bei Ausnahme der Maskenpflicht an Bord

Die Airlines der Lufthansa-Gruppe verschärfen die Maskenpflicht für Passagiere. Wie es in Pressemitteilungen sowohl von der Lufthansa als auch von Eurowings heißt, werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht eingeschränkt. Eine Befreiung von der Tragepflicht des Mund-Nase-Schutzes ist ab dem 1. September nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests sowie eines negativen Covid-19-Tests möglich.
Aus medizinischen Gründen ist das Fliegen ohne Mund-Nase-Bedeckung ab dem 1. September nur noch dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von der Airline zur Verfügung gestellten Formblatt vorliegt. Dieses können sich Passagiere vorab online auf der jeweiligen Website der Fluggesellschaft herunterladen. Zusätzlich müssen Fluggäste, die keine Maske tragen können, einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.

Falls die benötigten Dokumente nicht vorliegen, kann die Airline die Mitnahme des Passagiers verweigern. Die Lufthansa Group sorgt damit dafür, dass sicheres Fliegen auch in Zeiten der Corona-Pandemie möglich ist. Mit weiteren umfangreichen Hygienemaßnahmen gewährleisten die Airlines eine fortlaufende Weiterentwicklung der Gesundheitsstandards an Bord.