Lufthansa verbietet Mitnahme von Fortbewegungsmitteln mit Lithium-Batterien

Passagiere mit der Lufthansa Group dürfen seit dem 16. September 2016 keine elektronischen Fortbewegungsmitteln, die mit Lithium-Batterien betrieben werden, mehr mitnehmen. Wie die Kranichlinie erst kürzlich auf ihrer Website bekannt gab, sind Airwheels, Hoverboards, Kofferscooter und Mini-Segways weder im Hand- noch im Aufgabegepäck erlaubt. Dieses Verbot gelte unabhängig von der Batterieleistung.
Reisenden, die künftig mit Austrian Airlines, Brussels Airlines, Edelweiss, Germanwings, Lufthansa, Lufthansa Cityline, Sun Express und Swiss unterwegs sind, ist es seit Mitte September untersagt, „Lithium Powered Personal Devices“ mitzunehmen. Allerdings seien Geräte für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht vom Verbot betroffen, heißt es in der Mitteilung weiter. Laut Lufthansa Group muss ein entsprechender Nachweis vorliegen. Dann können Rollstühle und andere Mobilitätshilfen, die durch Lithium-Batterien angetrieben werden, gemäß der geltenden Bestimmungen bei den Fluggesellschaften der Lufthansa Group transportiert werden.

Gleiches gilt für die Mitnahme des Samsungs Galaxy Note 7. Neben Air France und SAS Scandinavian Airlines (SAS) hat sich auch die Lufthansa Group gegen die Nutzung des Smartphones ausgesprochen. Das Telefon, so die Kranichlinie, muss an Bord komplett ausgeschaltet, darf nicht geladen und nicht im Gepäck aufgegeben werden. Diese Regelung gelte unter auch bei Austrian Airlines, Germanwings und Sun Express.