Malediven: Neuer Flughafen Madivaru eröffnet

Auf den Malediven eröffnet Ende Februar ein neuer Flughafen. Der Madivaru Airport im Lhaviyani-Atoll soll die Resorts der umliegenden Inseln leichter erreichbar machen und internationalen Reisenden bessere Anschlussmöglichkeiten bieten. Angeflogen wird der neue Airport vom Velana International Airport in Malé aus, die Flugzeit beträgt dabei 25 Minuten.
Bisher waren die Resortinseln des Lhaviyani-Atoll nur per Boot oder Wasserflugzeug erreichbar, letztere benötigen zwingend Tageslicht für den Betrieb. Deshalb waren sehr früh oder sehr spät ankommende Urlauber und Urlauberinnen oft in ihrer Weiterreise von und zur Hauptinsel Malé eingeschränkt, zudem musste am dortigen Flughafen Valena das Terminal gewechselt werden. Mit der Eröffnung des Madivaru Airports kann der Flugverkehr nun auch bei Dunkelheit aufrechterhalten werden.
 
Start mit drei täglichen Flügen
 
Zunächst soll der Flughafen mit drei täglichen Verbindungen ans Netz gehen, die auf die Ankünfte und Abflüge der internationalen Rotationen abgestimmt sind. Auf diese Weise haben die Passagiere und Passagierinnen angenehme Umsteigezeiten. Davon profitieren unter anderem auch Kunden und Kundinnen der Airlines Emirates, Condor, Austrian Airlines und Lufthansa, welche den Flughafen auf der Hauptinsel Malé ansteuern. Gemanagt wird der neue Airport Madivaru von Maldivian, der Nationalfluggesellschaft des Inselstaats im Indischen Ozean. Für das Großprojekt wurde in der Lagune von Madivaru Land gewonnen, um die 1,2 Kilometer lange Landebahn und das Terminalgebäude zu errichten.
 
Corona-Lage auf den Malediven
 
Die Malediven werden seit dem 23. Januar vom Robert Koch-Institut als Corona-Hochrisikogebiet geführt, verzeichnen jedoch seit Anfang Februar stetig sinkende Infektionszahlen. Mit Stand zum 9. Februar liegt die Sieben-Tage-Inzidenz auf dem Archipel bei 2.272,7. Touristen und Touristinnen dürfen unter Vorlage einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts auf die Malediven einreisen. Unabhängig vom Impfstatus muss dafür ein negativer PCR-Test vorgezeigt werden, der höchstens 96 Stunden alt ist. Kinder unter einem Jahr sind von der Testpflicht ausgenommen.