Marokko: Flugverbot bis 31. Januar verlängert

Marokko hat die Aussetzung des Flugverkehrs erneut verlängert. Bis zum 31. Januar 2022 bleiben alle Flüge in das und aus dem nordafrikanischen Land untersagt. Eine Einreise ist damit auch weiterhin nicht möglich. Dies geht aus den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts hervor.
Zuletzt hatte das Flugverbot bis zum 31. Dezember 2021 gegolten, nachdem es zuvor bereits verlängert worden war. Bis Ende Januar 2022 bleiben die Flugverbindungen nun ausgesetzt, eine weitere Verlängerung der Maßnahmen kann zudem nicht ausgeschlossen werden. Neben dem Flugverbot sind auch die Sonderfährverbindungen derzeit eingestellt. Zudem sind die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien geschlossen und auch ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien ist nicht gestattet. Eine Ausreise aus Marokko ist mit einer Genehmigung der marokkanischen Behörden möglich, hierfür gibt es wenige Sonderflüge einiger Airlines.
 
Corona-Maßnahmen in Marokko
 
In Marokko gilt zudem bis zum 31. Januar 2022 der Ausnahmezustand. Für nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens benötigen die Menschen im Land einen gültigen Impfnachweis. Eine Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte nötige Impfdosis vor höchstens sechs Monaten verabreicht wurde. Später wird eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Ohne Impfnachweis oder ohne besondere Genehmigung darf in Marokko nicht zwischen einzelnen Städten, Regionen und Provinzen gereist werden. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomiebetriebe dürfen mit maximal 50 Prozent Auslastung öffnen, teilweise sind diese jedoch auch gänzlich geschlossen. Weiterhin gilt ein Versammlungs- und Feierverbot. In der Silvesternacht unterliegen die Menschen in Marokko zudem zwischen 22 und 6 Uhr einer nächtlichen Ausgangssperre. Es kann lokale Unterschiede in den einzelnen Regelungen geben.
 
Corona-Lage in Marokko
 
Marokko verzeichnet nach Angaben von Zeit Online am 28. Dezember 2021 eine Sieben-Tage-Inzidenz von 9,5 (Vergleich Deutschland laut Robert Koch-Institut am 27. Dezember 2021: 215,6). Durch das Robert Koch-Institut gilt Marokko derzeit nicht als Corona-Hochrisikogebiet. Wer aus Marokko zurück nach Deutschland kommt, unterliegt somit keiner Quarantänepflicht.