Marokko: Streik der Fluglotsen ab 8. Oktober

In Marokko droht ein mehr als zwei Wochen andauernder Streik der Flugsicherung. Wie die nationale Vertretung der Fluglotsen und -lotsinnen am Mittwoch bekanntgab, wird der Arbeitsausstand am 8. Oktober beginnen und soll erst am 23. Oktober enden. Betroffen sind demnach sämtliche Flughäfen des Landes, Ausnahmen soll es nur für Notfall- und militärische Flüge geben.
Verkündet wurde die Protestmaßnahme durch das Unified National Bureau of Air Traffic Controllers. Sie soll am kommenden Samstag um 15:01 Uhr Ortszeit starten und erstreckt sich über den gesamten marokkanischen Luftraum. Laut Mitteilung wollen die Beschäftigten der Flugsicherung die Erbringung der Luftverkehrsdienste vollständig einstellen, Ausnahmen gibt es nur für wenige Sonderflüge. Zu diesen zählen zum Beispiel militärische Operationen, Not- und Rettungsflüge, Staatsverbindungen sowie Flüge des Königspalastes. Angesetzt ist der Streik zunächst auf 15 Tage, jedoch betont die Vertretung der Lotsen und Lotsinnen, ihn je nach den Umständen zu verlängern, zu verschieben oder vorzeitig abzubrechen.
 
Rat an Reisende
 
Wer in dem betreffenden Zeitraum einen Flug zu, ab oder über einen marokkanischen Flughafen gebucht hat, muss mit Verspätungen und Stornierungen rechnen. Es ist ratsam, den Flugstatus vorab von der Airline bestätigen zu lassen und gegebenenfalls mehr Zeit für die Prozesse am Flughafen einzuplanen. Auch unmittelbar nach Beendigung des Streiks sind weitere Störungen nicht auszuschließen, bis sich alle Abläufe wieder normalisiert haben. Darüber hinaus kann es im Umfeld der Flughäfen zu Demonstrationen der streikenden Lotsen und Lotsinnen kommen, selbst wenn diese bislang nicht angekündigt wurden.
 
Freie Einreise nach Marokko
 
Zum 1. Oktober haben die marokkanischen Behörden alle verbliebenen Corona-Beschränkungen für die Einreise abgeschafft. Demnach müssen Reisende, die in Marokko ankommen, keinen Impfnachweis oder Beleg über einen negativen Corona-Test mehr erbringen. Lediglich das Ausfüllen des Gesundheitsformulars „Fiche Sanitaire“ bleibt nach wie vor obligatorisch, um die Grenze überqueren zu dürfen.