Maskenpflicht am Flughafen entfällt - aber nicht überall

Zum 2. April sind in Deutschland viele Corona-Beschränkungen ausgelaufen, darunter fällt auch die generelle Maskenpflicht in Flughafengebäuden. Die meisten großen Airports sprechen jedoch Empfehlungen aus, den Mund-Nase-Schutz weiterhin anzulegen. Zudem gibt es Flughäfen, in denen die Maske auch jetzt noch verpflichtend getragen werden muss.
Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist zwischen alter und neuer Corona-Schutzverordnung gibt es auch keine einheitlich vorgeschriebene Maskenpflicht mehr in Flughafenterminals. Die deutschen Airports reagieren angesichts weiterhin hoher Inzidenzen allerdings mehrheitlich mit der Empfehlung, den Mund-Nase-Schutz trotzdem anzulegen. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen, welche die Maskenpflicht an Flughäfen in Hotspot-Regionen nach wie vor in Kraft halten. Dies betrifft aktuell zwei Airports im Norden Deutschlands.
 
Empfehlungen statt Pflicht zum Masketragen
 
Der Flughafen Frankfurt am Main ruft Passagiere und Passagierinnen dazu auf, zum Schutz der eigenen Person und anderer Menschen auch fortan eine Maske anzulegen, insbesondere an Stellen, wo die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dies betrifft beispielsweise den Check-in, die Fluggastkontrollen, die Gepäckausgabe und die Flugsteige. Auch in den Transportbussen auf dem Vorfeld ist das Aufsetzen des Mund-Nase-Schutzes weiterhin empfohlen. Ähnliche Regelungen herrschen am Hauptstadtflughafen BER in Berlin, am Airport Hannover und an den Flughäfen Düsseldorf sowie Köln/Bonn. Auch der Münchener Flughafen spricht nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Maske im Terminalgebäude aus, macht es allerdings in den Vorfeldbussen zur Pflicht.
 
Maskenpflicht in Hamburg und Rostock
 
Eine Ausnahme von den Lockerungen bilden derzeit die Flughäfen in Hamburg und Rostock/Laage. Sowohl Hamburg als auch Mecklenburg-Vorpommern haben sich jeweils zum Corona-Hotspot erklärt, da die Infektionszahlen dort momentan sehr hoch sind. Damit geht einher, dass die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, wie unter anderem Flughäfen, weiterhin aufrechterhalten wird. Zunächst bleibt diese Regelung bis Ende April in Kraft.
 
Osterreisewelle erwartet – Tipps für Fluggäste
 
Insbesondere in Erwartung eines erhöhten Reiseaufkommens über die Osterferien raten die Flughäfen weiterhin zur Vorsicht und appellieren an die Eigenverantwortung der Fluggäste. Neben dem freiwilligen Tragen der Maske in stark frequentierten Zonen sollten Passagiere und Passagierinnen nach Möglichkeit die Option des Online-Check-ins nutzen und ihr Gepäck kontaktlos am Self-Service-Automaten abgeben. Zudem wird empfohlen, benötigte Dokumente jederzeit griffbereit zu haben, um an den Knotenpunkten weniger Verzögerungen und Wartezeiten zu verursachen. Dem gleichen Zweck dient auch die Reduktion des Handgepäcks: Wer mit nur einem Gepäckstück pro Person reist, beschleunigt die Prozesse an der Sicherheitskontrolle. Auf jeden Fall sollten Fluggäste sich besonders zur Osterreisezeit rechtzeitig am Flughafen einfinden und nach dem Check-in unverzüglich zur Sicherheitskontrolle begeben.