Medizinische Masken auch in Flughäfen und Flugzeugen
München, 22.01.2021 | 15:23 | soe
Die Maskenpflicht an deutschen Flughäfen sowie an Bord von Flugzeugen wird ab dem 1. Februar verschärft. Dann müssen alle Personen ab sechs Jahren eine FFP2-Maske oder medizinische beziehungsweise OP-Maske tragen. Die bislang akzeptierten Stoffmasken, Gesichtsvisiere oder Schals sind dann nicht mehr zulässig.

Was sind FFP2-Masken?
Zu beachten ist bei der Anschaffung der FFP2-Masken, dass diese kein Ausatemventil haben dürfen. „FFP“ ist die Abkürzung für „filtering face pieces“ und steht für partikelausfilternde Halbmasken. Sie stammen aus dem Arbeitsschutzbereich und wurden ursprünglich dafür entwickelt, ihre Träger bei staub- und schmutzintensiven Tätigkeiten vor dem Einatmen von Schadpartikeln zu schützen. Die Ziffer gibt dabei die Filterleistung der Maske an: FFP1-Masken reinigen die Atemluft von mindestens 80 Prozent der Schadstoffe, FFP2-Masken von mindestens 94 Prozent der Schadstoffe sowie Aerosole. Sie dienen vor allem dem Selbstschutz der Träger vor Ansteckung mit dem Coronavirus.
Was sind medizinische oder OP-Masken?
Medizinische Masken werden üblicherweise von medizinischem Personal getragen, um sich vor Tröpfcheninfektionen zu schützen. Sie bestehen aus mehreren Schichten Kunststoff, in die ein spezielles Vlies eingearbeitet ist. Dieses verhindert die Durchlässigkeit für Schadpartikel. Medizinische Masken sind in Drogerien, Apotheken und inzwischen auch mehreren Supermärkten erhältlich.
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