Neue Ladestationen am Hamburg Airport fördern E-Mobilität

Am Hamburg Airport wurden im Parkhaus P4 insgesamt 129 neue Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Betrieb genommen. Weitere 39 Ladepunkte sollen bis Jahresende hinzukommen. Der Ladestrom ist im Parktarif enthalten, wodurch Reisende und Geschäftsreisende von einer unkomplizierten und kostenfreien Nutzung profitieren. Die neuen Ladepunkte sind ein weiterer Schritt in der Klimastrategie des Flughafens, der bis 2035 CO2-frei wirtschaften möchte. Zudem ist ein Schnellladepark in Planung, der zukünftig allen Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung stehen wird.
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129 neue Ladestationen im Parkhaus P4 des Hamburg Airports unterstützen die E-Mobilität. © Oliver Sorg/Hamburg Airport
Im terminalnahen Parkhaus P4 wurden die neuen Ladestationen auf mehreren Ebenen installiert. Insgesamt sind 129 Ladepunkte bereits verfügbar, die mit einer Ladeleistung von bis zu 3,7 kWh ausgestattet sind. Bis Ende des Jahres sollen weitere 39 Ladepunkte in der umgebauten Gasse W hinzukommen. Der Ladestrom ist im Parkpreis enthalten und bietet damit eine attraktive Lösung für Elektrofahrzeug-Besitzerinnen und -Besitzer.
 
Förderung der klimafreundlichen Mobilität
 
Der Hamburg Airport setzt mit der Erweiterung der Ladeinfrastruktur ein deutliches Zeichen für nachhaltige Mobilität. Seit Frühjahr 2023 können Passagierinnen und Passagiere ihre An- und Abfahrt mit Sharing-Fahrzeugen noch komfortabler und voll elektrisch gestalten. Mit der Eröffnung des 100. hvv switch-Punktes in Hamburg stehen Nutzerinnen und Nutzern der Carsharing-Partner in direkter Nähe der Flughafen-Terminals 120 Stellplätze zur Verfügung, die alle mit Schnellladepunkten ausgestattet sind. Ziel ist es, klimafreundliche Anreisemöglichkeiten für Passagierinnen und Passagiere weiter auszubauen.
 
Geplante Schnellladeoptionen
 
Zusätzlich zur bestehenden Ladeinfrastruktur plant der Hamburg Airport einen Schnellladepark, der bis Anfang 2026 fertiggestellt werden soll. Dieser wird Ladeleistungen von bis zu 400 kW je Ladesäule bieten und mit einer Photovoltaik-Überdachung ausgestattet sein. Die Nutzung soll sowohl für Fluggäste als auch für Mitarbeitende und Anwohnende möglich sein.