Positions-Tracker im Aufgabegepäck erlaubt

Positions-Tracker dürfen offiziell am Fluggepäck angebracht werden. Diese ermöglichen es Reisenden, ihr Gepäck nach der Landung schnell zu lokalisieren. Zuvor waren sich die Fluggesellschaften uneinig über den Umgang mit GPS-Trackern. Die Lufthansa etwa hatte sie verboten. Nun gab ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Dienstag, den 16. Mai 2023, Entwarnung. Die kleinen Batterien in den gängigen Modellen seien kein Sicherheitsrisiko.
Das Bundesministerium unterstützt damit eine Anpassung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO): GPS-Sender dürfen künftig im Frachtraum von Flugzeugen mitgeführt werden. Reisende sind damit nicht mehr auf die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Fluggesellschaften angewiesen. Zu den gängigen Geräten zählen die Airtags von Apple, die Smarttags von Samsung sowie Modelle der Hersteller Chipolo, Eufy Security und Pebblebee.
 
Funktion der GPS-Tracker
 
Immer mehr Menschen packen die kleinen GPS-Tracker in ihren Koffer, der über die Gepäckaufgabe im Frachtraum des Flugzeugs mitreist. Über eine Bluetooth-Verbindung nimmt ein solcher Tracker Kontakt mit einem kompatiblen Smartphone auf. Auf diese Weise ist es möglich, die Position des Geräts zu bestimmen. So weiß der Reisende immer, wo sich sein Gepäck gerade befindet.
 
Voraussetzung für die erlaubte Mitnahme
 
In den meisten Fällen werden die GPS-Tracker mit einer kleinen Knopfzellenbatterie betrieben. Bei Apple, Samsung und Co. liefert eine CR2032 den Strom. Die neue Regelung der ICAO erlaubt nur Batterien, die weniger als 0,3 Gramm Lithium enthalten und eine Leistung von weniger als 2,7 Wattstunden haben. Außerdem müssen die Geräte beziehungsweise die Batterien über eine bestimmte Schutzfunktion verfügen. Die gängigen GPS-Tracker-Modelle erfüllen diese Anforderung.