S7 Airlines: Neue Direktflüge nach Moskau

Reisende nach Russland dürfen sich ab Mai 2021 über neue Direktverbindungen mit S7 Airlines freuen. Die russische Fluggesellschaft kündigt zwei neue Routen ab Hannover und Köln an. Von beiden deutschen Städten geht es dann einmal wöchentlich an den Flughafen Moskau-Domodedovo.
Ab 3. Mai startet S7 Airlines im wöchentlichen Turnus immer montags von der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover in die russische Metropole Moskau. Die Maschine hebt dabei um 16:50 Uhr von deutschem Boden ab und landet nach einer Flugzeit von drei Stunden und fünf Minuten um 20:55 Uhr am Flughafen Moskau-Domodedovo. Bereits am frühen Nachmittag startet der Flug um 13:45 Uhr in Moskau und landet planmäßig um 15:55 Uhr in Deutschland. Der erste Direktflug ab Köln findet nur wenige Tage später statt: Ab 6. Mai geht es in wöchentlicher Rotation immer donnerstags in die russische Hauptstadt. Hier startet die Maschine planmäßig um 15:50 Uhr und landet nach drei Stunden und 20 Minuten um 20:10 Uhr in Russland. Der Flug in die Gegenrichtung findet auch hier wenige Stunden zuvor statt. Mit Start um 12:30 Uhr landet die Maschine um 14:55 Uhr in der Rhein-Metropole.
 
Weitere Verbindungen mit S7 Airlines
 
Bereits im Januar dieses Jahres gab S7 Airlines neue Direktverbindungen zwischen Deutschland und Russland bekannt. So geht es bereits seit Ende Februar vom Flughafen Berlin-Brandenburg nach Moskau. Ab 6. Juni verkehren dann auch erstmalig Flüge der russischen Airline von Deutschland nach Sibirien: Immer sonntags geht es ab Düsseldorf nach Novosibirsk. Die Flugzeit beträgt dabei sechs Stunden und 25 Minuten.
 
Einreisebestimmungen für Russland
 
Im Zuge der Corona-Pandemie ist eine touristische Einreise nach Russland aktuell nicht möglich. Einreisende mit triftigem Grund müssen sich darüber hinaus an bestimmte Einreisebeschränkungen halten. Dazu zählt unter anderem der Nachweis eines maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Tests, welcher bereits beim Boarding vorgelegt werden muss. Darüber hinaus ist für nicht-russische Staatsangehörige, die aus Erwerbszwecken einreisen, eine anschließende Quarantäne vorgesehen.