Schweizer Flughäfen: Gesichtserkennung auf dem Vormarsch

Schweizer Flughäfen stehen vor einer biometrischen Revolution: Eine geplante Gesetzesänderung soll den Weg für Gesichtserkennung in Bereichen wie Check-in, Sicherheitskontrollen und Boarding ebnen. Doch was bedeutet das für Reisende und ihren Datenschutz?
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Geplante Gesetzesänderung: Gesichtserkennung könnte an Schweizer Flughäfen bald umfassend genutzt werden.
Was bisher nur an der Zollkontrolle freiwillig möglich ist, könnte bald zum Standard an Schweizer Flughäfen werden. Laut Plänen der Flughäfen Zürich und Genf soll Gesichtserkennung künftig den gesamten Ablauf am Flughafen begleiten – vom Check-in über die Gepäckaufgabe bis hin zum Boarding. Reisende würden anhand ihrer biometrischen Daten identifiziert, ohne Pass oder Bordkarte vorzeigen zu müssen.
 
Datenschutz und Freiwilligkeit: Was bleibt?
 
Aktuell ist die Nutzung von Gesichtserkennungssystemen freiwillig und erfordert eine ausdrückliche Zustimmung der Passagierinnen und Passagiere. Die Flughäfen Zürich und Genf betonen, dass dies auch in Zukunft so bleiben soll. Kritik an dem Vorhaben gibt es jedoch auch: Durch die Gesetzesänderung können Risiken für den Datenschutz entstehen, insbesondere bei der Verarbeitung sensibler biometrischer Daten durch private Unternehmen oder Fluggesellschaften.

Gesetzesänderung soll biometrische Anwendungen ausweiten
 
Derzeit fehlt für diese umfassende Nutzung die gesetzliche Grundlage. Eine Revision des Luftfahrtgesetzes soll dies ändern. Die geplante Anpassung sieht vor, dass Flughäfen und Airlines Zugang zu biometrischen Daten erhalten – selbst Fluggesellschaften aus Ländern mit geringem Datenschutz. In einer Stellungnahme forderten Swiss und Aero Suisse sogar, dass biometrische Daten künftig auch ohne die Einwilligung der Betroffenen verarbeitet werden dürfen.