Swiss: Online-Check-in wegen Corona-Test nicht möglich

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss hat den Prozess ihres Online-Check-ins an die neuen Einreisebestimmungen der Schweiz angepasst. Da die Einreise für Fluggäste nur noch mit Nachweis eines negativen Corona-Tests möglich ist, erhalten Passagiere erst am Flughafen ihre Bordkarte. Diese wird gegen Vorlage eines Negativ-Testbescheids und einer Online-Bestätigung ausgehändigt. 
Seit dem 8. Februar ist die Einreise in die Schweiz für Fluggäste ab zwölf Jahren nur noch mit einem negativen PCR-Test möglich. Dieser darf zum Zeitpunkt des Abflugs nicht älter als 72 Stunden sein. Swiss hat dahingehend die Prozedur des Online-Check-ins an die neuen Einreisebestimmungen angepasst: Da das Testergebnis am Abfluggate überprüft wird, erhalten Passagiere online anstelle der Bordkarte lediglich eine Bestätigung. Diese muss am Flughafen gemeinsam mit dem negativen Corona-Testbescheid vorgezeigt werden, erst dann wird die Bordkarte ausgehändigt.
 
PCR-Testpflicht für alle Flugreisenden
 
Im Zuge der verschärften Einreisebestimmungen müssen nun alle Fluggesellschaften, die in die Schweiz fliegen, bereits vor Abflug einen negativen PCR-Testbescheid von den Passagieren einfordern. Dabei ist es egal, ob es sich bei dem Abflugort um ein von der Schweiz deklariertes Risikogebiet handelt oder nicht. Nach Aussage des Auswärtigen Amtes gilt die Testpflicht nicht nur für Einreisende in die Schweiz, auch für den Transit an einem Schweizer Airport muss ein negativer Test vorgelegt werden.
 
Weitere Einreisebestimmungen für die Schweiz

Die Einreise in die Schweiz aus Risikogebieten ist derzeit mit einer zehntägigen Quarantäne nach Ankunft verknüpft. Der Großteil Deutschlands ist von dieser Regelung ausgenommen, aktuell fallen nur die beiden Bundesländer Thüringen und Sachsen in die Liste der Risikogebiete. Die Quarantäne kann in einer Wohnung oder anderweitig geeigneten Unterkunft vollzogen und muss innerhalb von zwei Tagen bei der jeweils zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden. Zusätzlich sind alle Einreisenden in die Schweiz dazu verpflichtet, vor Reiseantritt das elektronische Einreiseformular des Bundes auszufüllen – egal, ob die Einreise über Luft- oder Landweg erfolgt.