
Finnair-Streik am 16. Mai: 60 Flüge gestrichen – nächste Ausfälle schon angekündigt
Finnair streicht am 16. Mai rund 60 Flüge ab Helsinki. Weitere Streiks drohen bereits am 19. Mai. Hier erfahren Fluggäste, was sie jetzt wissen müssen. mehr
Flugverspätungen und -ausfälle gehören zu den größten Ärgernissen auf Reisen. In Thailand sollen betroffene Passagierinnen und Passagiere ab dem 20. Mai 2025 besser geschützt werden: Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat neue Fluggastrechte angekündigt. Diese umfassen finanzielle Entschädigungen, Betreuungsleistungen am Flughafen sowie Vorschriften für den Aufenthalt im Flugzeug bei langen Verzögerungen.
Wer über zwei Stunden auf seinen Flug warten muss und nicht rechtzeitig informiert wurde, hat künftig Anspruch auf kostenlose Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten. Ab fünf Stunden Verspätung sind Airlines verpflichtet, eine Entschädigung von mindestens 1.500 Baht (etwa 40 Euro) zu zahlen – entweder bar oder als Gutschrift. Bei Bedarf muss auch eine Unterkunft sowie ein Shuttle-Service zur Verfügung gestellt werden.
Bei längeren Verzögerungen auf dem Rollfeld schreibt die neue Regelung vor, dass Kabinen gut belüftet und Toiletten zugänglich sein müssen. Dauert das Warten über drei Stunden, sollen die Passagierinnen und Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen – sofern es sicher möglich ist. Auch kurzfristige Flugausfälle werden künftig mit bis zu rund 120 Euro entschädigt. Die Regelungen gelten sowohl für Inlandsflüge als auch für internationale Verbindungen mit Abflug in Thailand.
Die EU-Fluggastrechte gelten nur für Flüge, die in einem EU-Land starten – unabhängig von der Airline. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Staat wie Thailand gelten sie nur dann, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Wer also etwa mit Thai Airways oder einer anderen Nicht-EU-Airline von Bangkok nach Deutschland fliegt, kann sich nicht auf die europäischen Regelungen berufen. Auf Flügen innerhalb Thailands oder bei Abflug aus Thailand gelten hingegen die neuen nationalen Vorschriften.
Quelle: dpa
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