Thailand verbietet Verpflegung auf Inlandsflügen

Thailand hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 den Verzehr von Speisen und Getränken auf allen Inlandsflügen verboten. Damit wird nicht nur keine Bordverpflegung mehr gereicht, sondern Passagiere dürfen auch keine selbst mitgebrachten Lebensmittel verzehren. Nur in Ausnahmefällen ist der Crew das Ausgeben von Wasser erlaubt.
Mit der neuen Regelung will die thailändische Regierung das Infektionsrisiko auf den Flügen weiter senken. Durch das Verbot des Konsums von Lebensmitteln müssen Passagiere und Besatzungsmitglieder zu keiner Zeit an Bord den Mund-Nase-Schutz abnehmen, dessen Tragen Pflicht ist. Ausnahmen bilden lediglich medizinische Gründe, wenn ein Fluggast beispielsweise während der Reise Medikamenten einnehmen muss. In diesem Fall darf die Crew ihm Wasser ausschenken, dies muss jedoch in größtmöglicher Entfernung von den anderen Passagieren geschehen.
 
Auch Zeitungen verboten
 
Neben dem Verbot des Verzehrs von Lebensmitteln dürfen Fluggesellschaften auf Inlandsflügen auch keine Druckerzeugnisse mehr an die Passagiere ausgeben. Dies betrifft Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbematerial. Weiterhin gestattet ist die Ausgabe von gedruckten Sicherheitshinweisen. Fluggäste dürfen ihren eigenen Lesestoff mit an Bord bringen, müssen ihn jedoch beim Verlassen des Flugzeugs wieder mitnehmen.
 
Thailand ist kein Risikogebiet
 
Im internationalen Vergleich ist Thailand von der Corona-Pandemie weniger stark betroffen. Durch die relativ geringen Fallzahlen im Land gilt es nicht als Corona-Risikogebiet, erhält für ausländische Touristen jedoch strikte Einreisebestimmungen aufrecht. So benötigen deutsche Urlauber für Kurzzeitaufenthalte zwar kein Visum, müssen jedoch eine Sondergenehmigung für die Einreise (Certificate of Entry) beantragen und nach der Ankunft auf eigene Kosten eine 14-tägige Quarantäne absolvieren. Zudem fallen mehrere COVID-19-Tests an. Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen reisen nach Thailand aufgrund der Einreisbeschränkungen derzeit noch ab.