Ungarn: Streik der Fluglotsen ab 24. Juli
München, 20.07.2021 | 10:03 | cge
In den kommenden Tagen soll in Ungarn die Arbeit der Fluglotsen auf ein Minimum reduziert werden. Der Arbeitsausstand startet am 24. Juli 2021 und wird bis zum 28. Juli 2021 andauern. Betroffen ist der internationale Flughafen der ungarischen Hauptstadt Budapest. Dies berichtet die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt Eurocontrol.

Der Beginn des Streiks der ungarischen Fluglotsen wurde um einige Tage verschoben. Starten soll die Maßnahme nun erst am 24. Juli 2021 statt bereits am 22. Juli 2021. Andauern soll der Ausstand dennoch bis zum 28. Juli 2021, berichtet Eurocontrol. Auch der Zeitraum des Streiks bleibt jeweils mit 8 bis 13 Uhr gleich.
Originalmeldung vom 20. Juli 2021, 10:03 Uhr
Die ungarischen Fluglotsen werden ab dem 22. Juli 2021 täglich in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr ihre Arbeit stark einschränken. Geplant ist es, die Kapazitäten am internationalen Flughafen Budapest Liszt Ferenc auf nur 15 Ankünfte pro Stunde zu reduzieren. Beschränkt werden soll die Arbeit auf drei Sektoren des Airports. Nicht von der Maßnahme betroffen sind Flüge, die humanitäre oder militärische Zwecke erfüllen. Auch Flüge, die der Lieferung von Impfstoffe dienen oder in Not sind, bleiben von der Reduzierung der Kapazitäten am Airport unberührt.
Mit Beeinträchtigungen rechnen
Mit Beeinträchtigungen, wie Verspätungen oder Ausfällen der Flugverbindungen, sollten Reisende während der Zeiten der Maßnahme rechnen. Häufig kann es auch nach Ende der offiziellen Streikzeiten noch zu Einschränkungen im Flugablauf kommen. Für Flugreisende ist es grundsätzlich ratsam, sich vor Reiseantritt bei ihrer Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Einreise nach Ungarn
Die Einreise aus Deutschland und anderen Schengenstaaten nach Ungarn ist uneingeschränkt möglich. Sowohl Flugreisende nach Ungarn als auch Bürger aus Ländern außerhalb des Schengenraums müssen das digitale COVID-Zertifikat für die Einreise vorlegen. Davon ausgenommen sind unter anderem ungarische Staatsbürger und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus in Ungarn. Für Ankommende auf dem Landweg besteht derzeit weder eine Testpflicht noch die Notwendigkeit, sich nach Einreise in Quarantäne zu begeben.
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