Gerichtsurteil: Airlines dürfen betrunkene Passagiere abweisen

Fluggesellschaften sind nicht zur Beförderung angetrunkener Passagiere verpflichtet, wenn diese deutliche Ausfallerscheinungen zeigen. Dies hat nun das Frankfurter Amtsgericht entschieden. Hintergrund ist der konkrete Fall eines Ehepaars, dessen Alkoholisierungsgrad der Pilot als Gefährdung der Luftsicherheit einstufte.
Das Paar wollte in betrunkenem Zustand einen Flug vom kolumbianischen Bogotá nach Stuttgart antreten, geriet allerdings schon vor dem Start mit einem Mitglied des Kabinenpersonal in Streit. Als der Kapitän eingriff, wurde er von der Frau ebenfalls attackiert. In der Folge verfügte der Pilot im Rahmen seiner durch das Luftsicherheitsgesetz festgelegten Polizeigewalt an Bord, dass das alkoholisierte Ehepaar in der kolumbianischen Hauptstadt zurückbleiben musste. Die Passagiere klagten auf eine Entschädigungsleistung und Schadenersatz.
 
Diese Klage wies das Amtsgericht in Frankfurt am Main nun jedoch ab. Nach Ansicht des Gerichts musste der Kapitän davon ausgehen, dass die Aggressivität und Apathie der betrunkenen Frau möglicherweise die Luftsicherheit während des anstehenden Transatlantikfluges gefährdet hätte. Zudem hätten auch gesundheitliche Probleme auftreten und ihre eigene Sicherheit in Gefahr bringen können. Das Urteil (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 27.05.2020, Az.: 32 C 784/19 (89) ist noch nicht rechtskräftig.