Gerichtsurteil: Airlines dürfen betrunkene Passagiere abweisen
München, 22.07.2020 | 09:53 | soe
Fluggesellschaften sind nicht zur Beförderung angetrunkener Passagiere verpflichtet, wenn diese deutliche Ausfallerscheinungen zeigen. Dies hat nun das Frankfurter Amtsgericht entschieden. Hintergrund ist der konkrete Fall eines Ehepaars, dessen Alkoholisierungsgrad der Pilot als Gefährdung der Luftsicherheit einstufte.

Diese Klage wies das Amtsgericht in Frankfurt am Main nun jedoch ab. Nach Ansicht des Gerichts musste der Kapitän davon ausgehen, dass die Aggressivität und Apathie der betrunkenen Frau möglicherweise die Luftsicherheit während des anstehenden Transatlantikfluges gefährdet hätte. Zudem hätten auch gesundheitliche Probleme auftreten und ihre eigene Sicherheit in Gefahr bringen können. Das Urteil (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 27.05.2020, Az.: 32 C 784/19 (89) ist noch nicht rechtskräftig.
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