USA erweitern Fluggastrechte: Rückerstattungen und neue Regelungen

Passagierinnen und Passagiere in den USA können sich über verbesserte Fluggastrechte freuen: Dank neuer Regelungen haben sie ab sofort Anspruch auf automatische Rückerstattungen bei Flugausfällen und erheblichen Verspätungen. Auch internationale Reisende nach und von den USA profitieren von den neuen Vorschriften.
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Neue Fluggastrechte in den USA erleichtern Rückerstattungen bei Verspätungen und Ausfällen. © American Airlines
Seit dem 28. Oktober 2024 gilt die neue „Automatic Refund Rule“ in den USA. Sie sichert Passagierinnen und Passagieren bei Flugstornierungen oder erheblichen Verspätungen (ab drei Stunden bei Inlandsflügen und ab sechs Stunden bei internationalen Flügen) eine automatische Rückerstattung des Ticketpreises. Reisende können dabei statt einer Umbuchung oder eines Gutscheins auch die Erstattung wählen. Die Regelung greift für Flüge in die, aus den, sowie innerhalb der USA, sowohl bei US- als auch bei ausländischen Airlines.
 
Weitere Erstattungen für nicht genutzte Leistungen

Neben der Rückerstattung des Ticketpreises verpflichten die neuen Vorschriften die Airlines auch, Gebühren für Gepäck oder andere bezahlte Services wie Sitzplatzreservierungen zurückzuzahlen, wenn die Leistungen nicht wie gebucht bereitgestellt werden konnten. Ebenfalls muss die Fluggesellschaften Flugreisenden den Ticketpreis erstatten, wenn die Zahl der Umstiege sich erhöht, der Flughafen wechselt, eine Buchung in eine schlechtere Klasse erfolgt oder die Barrierefreiheit nicht gegeben ist.
 
 
Wie profitieren Reisende aus Deutschland?

Für deutsche USA-Reisende können die neuen US-Fluggastrechte besonders bei Inlandsflügen und bei von US-Airlines durchgeführten Verbindungen aus den USA relevant sein. Bei Flügen, die in der EU starten oder von EU-Airlines durchgeführt werden, greifen weiterhin die strengere EU-Fluggastrechte-Verordnung. Diese bietet zusätzliche Vorteile für Reisende wie pauschale Entschädigungen bei Verspätungen und Flugannullierungen.
 
Quelle: dpa