Verzögerungen am Flughafen Frankfurt durch technische Störung

Am Flughafen Frankfurt kommt es am 4. Oktober 2024 zu erheblichen Verzögerungen und Flugausfällen. Grund ist eine technische Störung bei der Deutschen Flugsicherung, die mittlerweile bereits behoben wurde. Laut Flughafenbetreiber Fraport sind dennoch etwa 60 Flüge annulliert worden. Fluggästen wird empfohlen, ihre Flugverbindungen regelmäßig zu überprüfen.
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Am Flughafen Frankfurt kommt es aufgrund einer technischen Störung zu zahlreichen Flugausfällen. © Fraport AG
Update vom 4. Oktober, 14:47 Uhr
 
Die technische Störung bei der Deutschen Flugsicherung, die am Freitagmorgen den gesamten deutschen Luftraum betraf, ist inzwischen behoben. Am Flughafen Frankfurt fielen bis Mittag rund 80 Flüge aus, Verspätungen können aber den gesamten Tag über anhalten. Auch Flughäfen wie Berlin, Düsseldorf und Stuttgart sind betroffen. Reisende sollten weiterhin ihren Flugstatus überprüfen und sich auf mögliche Verzögerungen einstellen. Langstreckenflüge sind von den Annullierungen nicht betroffen.

Originalmeldung vom 4. Oktober, 12:13 Uhr

Am Flughafen Frankfurt sorgt eine technische Störung bei der Deutschen Flugsicherung für erhebliche Störungen im Flugbetrieb. Betroffen sind sowohl Inlands- als auch internationale Verbindungen. Nach Angaben des Flughafenbetreibers Fraport mussten rund 60 Flüge gestrichen werden. Viele weitere Flugverbindungen verzeichneten Verspätungen.
 
Technische Störung bei der Flugsicherung
 
Die Deutsche Flugsicherung meldete ein Problem mit dem Datenaustausch. Dieses konnte inzwischen behoben werden, doch die Auswirkungen auf den Flugverkehr am größten deutschen Flughafen bleiben weiterhin spürbar. Der genaue Grund der Störung wurde bislang nicht veröffentlicht.
 
Was Reisende beachten sollten

Es wird empfohlen, den Flugstatus stets im Auge zu behalten. Weitere Ausfälle und Verspätungen können nicht ausgeschlossen werden. Von der technischen Störung betroffene Reisende, die einen Flug als Einzelleistung gebucht haben, sollten sich direkt an die jeweilige Fluggesellschaft wenden. Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, kontaktieren Betroffene hingegen den Reiseveranstalter.

Quelle: dpa