
Italien schafft Ausweispflicht beim Boarding für Schengen-Flüge ab
Italien erleichtert das Boarding bei Inlands- und Schengen-Flügen: Der Ausweis muss ab sofort nicht mehr am Gate gezeigt werden – Reisende sollten ihn dennoch mitführen. mehr
Die EU-Kommission will die Rechte von Flugreisenden modernisieren – doch Verbraucherschutzsowie Branchenexpertinnen und -experten schlagen Alarm. Laut einem aktuellen Vorschlag des Ministerrats sollen Ausgleichszahlungen künftig erst ab fünf Stunden Verspätung verpflichtend sein – aktuell gelten bereits drei Stunden als Schwelle. Auch bei Annullierungen und Umleitungen wären die Hürden für Entschädigungen künftig deutlich höher. Die geplante Reform betrifft eine der zentralen Verbraucherregelungen im europäischen Luftverkehr: die EU-Verordnung 261/2004.
Nach dem aktuellen Entwurf sollen Entschädigungen bei Flugverspätungen erst ab fünf Stunden gelten, sofern sich die Ankunftszeit verzögert. Bei Umleitungen auf andere Flughäfen wären künftig sogar acht bis zwölf Stunden Verspätung nötig, bevor eine Ausgleichszahlung greift – je nach Flugdistanz. Auch Annullierungen sollen strenger bewertet werden.
Bisher haben Passagierinnen und Passagiere bei Ankunftsverspätungen ab drei Stunden Anspruch auf 250 bis 600 Euro – je nach Flugstrecke. Diese Regelung war durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigt worden. Die geplanten Änderungen würden den finanziellen Anspruch auf eine deutlich kleinere Gruppe einschränken.
Aktuell gilt: Es hat sich noch nichts geändert. Die Reform ist bislang nur ein Vorschlag des Rates und muss noch mit dem EU-Parlament abgestimmt werden. Der Verbraucherschutz ist alarmiert: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie das deutsche Bundesjustizministerium sprechen sich deutlich gegen die Reform aus. Beide betonen, dass sich die bisherigen Regelungen bewährt haben und nicht zulasten der Reisenden ausgehöhlt werden dürften.
Wer eine Pauschalreise bucht, ist zusätzlich über das Pauschalreiserecht abgesichert – etwa bei erheblichen Verspätungen, Umbuchungen oder Flugausfällen. Dieses gilt unabhängig von der EU-Verordnung. Auch eine Absicherung über Veranstalter oder zusätzliche Versicherungsleistungen ist möglich. Wer nur einen Einzelflug bucht, wäre von einer Reform der EU-Regeln unmittelbar betroffen – insbesondere bei kurzfristigen Problemen. Die wichtigsten Informationen finden Flugreisende auch auf der CHECK24-Serviceseite zum Thema Flugverspätung.
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