Urteil: Fluggesellschaft muss nach Mitternacht Taxi zahlen

Das Amtsgericht Berlin Wedding hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wie laut dem Branchenmagazin FVW aus einem aktuellen Urteil hervorgeht, müssen Fluggesellschaften Kosten für ein Taxi vom Zielflughafen nach Hause bezahlen, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in angemessener Zeit möglich ist. Zudem stellte das Gericht fest, dass für die Höhe einer Ausgleichszahlung nach EU-Recht die Gesamtstrecke zu berücksichtigen ist.
Im Verhandelten Fall war auf dem Rückflug der Kläger von Ibiza über Stuttgart nach Berlin, die innerdeutsche Anschlussverbindung gestrichen worden. Beide Flüge wurden von der gleichen Airline durchgeführt, welche die Passagiere mit Bussen aus Baden-Württemberg in die Bundeshauptstadt brachte. Die Fluggäste erreichten dadurch erst nach Mitternacht den Zielflughafen und nahmen ein Taxi bis nach Hause. Da der öffentliche Nahverkehr nach Ansicht des Gerichts zur dieser Zeit keine angemessen Alternative darstellte, hat die Fluggesellschaft die Taxigebühren von 44,80 Euro zu tragen AG Wedding, AZ 14 C 514/16).

Zudem stellt das Urteil erneut klar, dass für Entschädigungszahlungen nach EU-Recht immer die Gesamtflugstrecke zu beachten ist und keine Teilrouten. Die beklagte Airline wollte den Passagieren lediglich 250 Euro für die Strecke von Stuttgart nach München zahlen. Das Amtsgericht korrigierte dies auf 400 Euro, auf Basis der Strecke von Ibiza nach Berlin. Auf allerhöchster Ebene hatte zuletzt der EU-Gerichtshof verfügt, dass generell die gebuchte Airline für etwaige Ausgleichszahlungen aufkommen muss, auch wenn ein anderes Unternehmen die Flüge durchführt.