Lufthansa und Eurowings: Powerbanks an Bord nur noch in Sichtweite erlaubt

Wer mit Lufthansa oder Eurowings fliegt und eine Powerbank mitführt, sollte künftig genau wissen, wo diese liegt: Beide Airlines erinnern aktuell vermehrt daran, dass Powerbanks im Handgepäck nicht außer Sichtweite verstaut werden dürfen. Die Akkus müssen während des Flugs so aufbewahrt werden, dass sie bei einem möglichen Vorfall schnell erreichbar sind, zum Beispiel in der Sitzlehnentasche, auf dem Klapptisch oder in der Hand. Hintergrund ist ein aktualisierter Sicherheitshinweis, der nun verstärkt durch die Bordcrew kommuniziert wird.

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Lufthansa und Eurowings erinnern Reisende daran, Powerbanks im Handgepäck sichtbar und zugänglich mitzuführen.

Powerbanks dürfen damit nicht mehr im Rucksack im Gepäckfach liegen. Die Vorschrift der Airlines ist nicht neu, wird aber nun deutlich aktiver umgesetzt. In den Borddurchsagen von Lufthansa und Eurowings heißt es mittlerweile regelmäßig, dass alle Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus während des Fluges sichtbar und zugänglich sein müssen. Hintergrund ist die Vorsichtsmaßnahme, dass überhitzte Akkus schnell erkannt und gelöscht werden können, bevor es zu größeren Schäden kommt.

 

Was gilt und was ist verboten?

Erlaubt sind Powerbanks in der Kabine weiterhin – im Aufgabegepäck sind sie dagegen strikt verboten. In der Kabine dürfen sie mitgeführt werden, sofern sie eine Leistung von unter 100 Wh haben (dies entspricht den meisten handelsüblichen Modellen). Geräte mit höherer Kapazität benötigen eine Genehmigung der Airline, größere Akkus sind nicht erlaubt.

Die neue Praxis erinnert daran, dass nicht nur der Besitz, sondern auch die sichere Verwahrung der Powerbank eine Rolle spielt. Wer etwa seinen Rucksack mit Powerbank im oberen Fach verstaut und nicht griffbereit hält, könnte künftig von der Crew angesprochen werden.

 

Auch andere Airlines setzen ähnliche Maßnahmen um

Lufthansa und Eurowings sind nicht allein: Auch andere Fluggesellschaften, darunter Southwest Airlines in den USA, haben in den vergangenen Monaten begonnen, ähnliche Ansagen zu machen oder neue Mitnahmeregeln zu veröffentlichen. Einheitliche Vorschriften gibt es zwar nicht, doch das Thema rückt weltweit stärker in den Fokus.

 

Was sollten Reisende jetzt wissen?

Powerbanks gehören ins Handgepäck – das gilt weiterhin. Neu ist, dass sie nicht tief im Rucksack oder Kofferfach verstaut, sondern sichtbar und griffbereit sein müssen. Wer also ein mobiles Ladegerät mitführt, sollte es idealerweise in der Sitzlehnentasche oder im offenen Tagesfach mit sich führen. Bei Unsicherheiten lohnt sich ein kurzer Blick in die Bestimmungen der Airline oder ein Hinweis bei der Sicherheitskontrolle. Noch mehr Tipps fürs Handgepäck beim Fliegen finden Reisende in unserem CHECK24 Reisewelt-Artikel.