Bereits anerkannte Flüchtlinge und Besitzer einer Greencard dürfen nach dem Erlass einer New Yorker Bundesrichterin seit Sonntag wieder in die USA einreisen. Zudem hat der Bundesstaat Washington offiziell Klage gegen das Dekret eingereicht, da es gegen die Verfassung verstoße. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, würde das Einreiseverbot im ganzen Land ungültig. Bis dahin setzen US-Behörden und Fluggesellschaften die Anordnung jedoch um. So verweigern aktuell Airlines betroffenen Passagieren bereits im Ausland das Boarding zu Flügen in die USA. Dies betrifft auch Transitreisende, die an einem US-Airport umsteigen müssen. Daher bieten verschiedene Fluggesellschaften wie Air Berlin, British Airways oder die Lufthansa Betroffenen die Möglichkeit, Tickets in die USA kostenlos umzubuchen oder teilweise auch zu stornieren.
Hat eine Airline keine vergleichbare Regelung, dürften Reisende laut FVW auf den meisten Kosten sitzen bleiben. Gesetzlich steht ihnen dann lediglich die Rückzahlung von Steuern und Gebühren zu. Der Ticketpreis, Anreise- und Visakosten werden hingegen nicht erstattet. Verwehren die Behörden vor Ort den Zutritt ins Land, müssen Reisende den Rückflug ebenfalls aus eigener Tasche zahlen. Selbst Piloten und Flugbegleiter sind von der Regelung betroffen. Die großen Golfcarrier Emirates, Etihad und Qatar mussten daher kurzfristig ihre Schichtpläne anpassen.
Betroffenen Pauschalreisenden rät Reiserechtler Paul Degott gegenüber FVW zu einer Stornierung. Dabei fallen zwar Stornogebühren an, über deren Angemessenheit ließe sich jedoch streiten, so der Experte weiter. Für Reisende aus Ländern, die nicht auf der Sanktionsliste der USA stehen, ändert sich hingegen nichts. EU-Bürger müssen weiterhin lediglich eine elektronische Einreisegenehmigung (Esta) beantragen. Davon
ausgeschlossen sind seit Anfang 2016 alle Personen, die nach dem 1. März 2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen oder Somalia gewesen sind. Sie müssen auch weiterhin ein Visum beantragen.